Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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Entschädigung für an Milzbrand gefallene Thiere. Verfügung des Ministeriums des Innern 
vom 7. März 1892. 54. , 
Durchfuhr lebender Schafe aus Oesterreich-Ungarn. Verfügung des Ministeriums des 
Innern vom 26. April 1892. 142. « 
Maßregeln zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche. Verfügung des Ministeriums 
des Innern vom 14. Juni 1892. 194. 
Durchfuhr lebenden Rindviehs aus Oesterreich-Ungarn. Verfügung des Ministeriums des 
Innern vom 3. August 1892. 370. 
Durchfuhr lebenden Viehs aus Italien. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 
20. September 1892. 489. 
Viehzählung. Vornahme einer Viehzählung für das Deutsche Reich am 1. Dezember 1892. Ver- 
fügung der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 7. September 1892. 471. 
Visitationen. Vornahme der periodischen Gemeindevisitationen. Verfügung des Ministeriums des 
Innern vom 19. Januar 1892. 8. 
Vögel. Der Schutz von Vögeln. Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 
29. November 1892. 591. 
Vorprüfung s. Prüfungen. 
W. 
Waarenverkehr. Ursprungszeugnisse für die aus meistbegünstigten Ländern eingehenden Waaren. 
Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 1. Februar 1892. 23. 
Abänderung der Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze, betreffend die Statistik des 
Waarenverkehrs des deutschen Zollgebietes mit dem Auslande, vom 20. Juli 1879. Be- 
kanntmachung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrs- 
anstalten, des Innern und der Finanzen vom 23. April 1892. 134. 
Abänderung der Bestimmungen über die Ursprungsnachweise für die aus meistbegünstigten 
Ländern eingehenden Waaren. Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 14. Juni 
1892. 194. 
s. a. Handelswesen und Zollwesen. 
Waiblingen (. Umfallversicherung. 
Wangen (. Unfallversicherung. 
Wehrordnung (. Militärwesen. 
Wein (. Zollwesen. 
Wirthschaftsgenossenschaften s. Genossenschaftswesen. 
Wohnungen. Vorschriften über die Benützung und Unterhaltung der Wohnungen in Staatsgebäuden, 
sowie über die Verbindlichkeiten der Inhaber von Staatsgütern. Verfügung der Ministerien 
der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, und der Finanzen, 
vom 24. Außust 1892. 348. 
Württembergische Sparkasse (. Sparkasse.
	        
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