Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

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Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Baden--Baden,  den  10.  Oktober  1859.
Im  Namen  ESr.  Majesiät  des  Königs:
Wilhelm,  Prinz  von  Preußen,  Regent.
v.  d.  Heydt.  v.  Patow.

An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten
und  den  Finanzminister.

 

(Nr.  5148.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  31.  Oktober  1859.,  betreffend  die  Aenderung  der  früher
  festgestellten  Richtungslinic  für  die  von  der  Saarbrücker  Eisenhüttengesellschaft
  auszuführende  Eisenbahn.

ch  will  nach  Ihrem  Antrage  vom  11.  Oktober  d.  J.  gestatten,  daß  bei  dem
von  der  Saarbrücker  Eisenhüttengesellschaft  beabsichtigten  und  mittelst  Meines
Erlasses  vom  13.  Dezember  1858.  (Gesetz-Sammlung  für  1859.  S.  81.)  gezehmigten
  Baue  einer  Eisenbahn  von  der  nach  dem  Burbachthale  führenden
Zweigbahn  der  Saarbrücker  Eisenbahn  nach  den  Etablissements  der  Gesellschaft
bei  dem  Dorfe  Burbach  und  weiter  nach  der  Saar,  an  Stelle  der  damals  beschlossenen
  Linie,  die  in  dem  Mir  vorgelegten  neueren  Plane  mit  roth  verzeichnete
  anderweite  Linie  zur  Ausführung  gebracht  werde.  Im  Uebrigen  behält
es  bei  dem  vorerwähnten  Erlasse  überall  das  Bewenden.

Diese  Meine  Bestimmung  ist  durch  die  Gesetz=  Sammlung  zu  veröffentlichen.


Berlin,  den  31.  Oktober  1859.

Im  Namen  Sr.  Majestät  des  Königs:
Wilhelm,  Prinz  von  Preußen,  Regent.
v.  d.  Heydt.
An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

 

(T.  5149.)