Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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Nr.  41070.

Bekanntmachung,  Auflösung  und  anderweitige  Organisation  von  Forstdienststellen  betreffend.

fl.  Staatsministerium  der  Finanzen,
Ministerial-Forstabteilung.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  mit  allerhöchster  Entschließung  vom  22.  Dezember  1909  anzuordnen  geruht,  daß
beginnend  vom  1.  Jannar  1910

1)  der  Sitz  des  Forstamtes  Vorbach  nach  Ebern  verlegt  werde  und  dieses  Forstamt
künftig  die  Bezeichnung  „K.  Forstamt  Ebern“  führe,

2)  das  Forstamt  Bildhausen  und  die  Försterstelle  in  Würzweiler,  Forstamts
Kriegsfeld,  aufgelöst  und

3)  die  Stellen  eines  exponierten  Forstamtsassessors  in  Bildhausen,  Forstamts
Münnerstadt,  und  eines  Försters  in  Vorbach,  Forstamts  Ebern,  neu  errichtet  werden.

München,  den  5.  Januar  1910.
v.  Pfaff.

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Nr.  36512.
Bekanntmachung,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.
K.  Staatsministerium  des  Innern.

Der  Bayerischen  Vereinsbank  in  München  wurde  die  Genehmigung  erteilt,  innerhalb
der  gesetzlichen  und  satzungsmäßigen  Umlaufsgrenze  nachstehende  auf  den  Inhaber  lautende,  in
Stücke  zu  5000,  2000,  1000,  500,  200  und  100  eingeteilte  Schuldverschreibungen
in  den  Verkehr  zu  bringen:

eine  Serie  (93)  4%  iger,  vom  Ausstellungstage  an  innerhalb  70  Jahren  im  Weg
der  Kündigung,  der  Verlosung  oder  des  freihändigen  Rückkaufes  einzulösender  Hypothekenpfandbriefe
  im  Betrag  von  10  Millionen  Mark.

München,  den  6.  Januar  1910.
J.  A.

Staatsrat  v.  Krazeisen.