Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

48 
Königliche Verordnung, 
betreffend eine Aenderung in den Statuten des Friedrichsordens. Vom 6. März 1899. 
Wir Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg, 
thun kund und fügen hiemit zu wissen: 
Wir haben Uns bewogen gefunden, in den Statuten Unseres Friedrichsordene 
nachstehende Aenderung eintreten zu lassen: 6 
§. 4 Ziffer 1 erhält als dritten Absatz folgenden Zusatz: 
Als besondere Auszeichnung kann das Großkreuz auch mit der Krone oder kanr 
die Krone zum Großkreuz verliehen werden. Diese — eine Königskrone in Gold 
ist sowohl über dem Kreuz als auch an dem Stern, und zwar auf dem oberen silbernen, 
Kreuzarme angebracht. 
Gegeben Stuttgart, den 6. März 1899. 
Wilheln. Der Ord 
er Ordens-Kanzler: 
(#. 8) v. Mittnacht. 
tekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend eine Aenderung in der Person des Württembergischen Hauptagenten der Uiederländischer 
Lebensversicherungsgesellschaft „Algemeene Maatschappij van Levensverzekering 
en Lijfrente“ in Amsterdam. Vom 21. Februar 1899. 
Nachdem an Stelle des bisherigen Württembergischen Hauptagenten der Nieder 
ländischen Lebensversicherungsgesellschaft „Algemeene Maatschappij van Levensverzekerin 
en Lijsrente“ in Amsterdam, Theodor Seeger in Stuttgart, der Versicherungsinspekte 
Georg Ihle in Stuttgart als solcher aufgestellt und bestätigt worden ist, wird die 
hiemit bekannt gemacht. 
Stuttgart, den 21. Februar 1899. 
Pischek. 
tekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegsweseus, 
betreffend Abänderungen der Landwehr-Bezirke-Eintheilung für das Deutsche Reich. 
Vom 22. Februar 1899. 
Im Nachstehenden wird eine Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 13. Fer 
ruar 1899, betreffend Abänderungen der Landwehr-Bezirks-Eintheilung für das Deutso
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.