Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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weite  von  0,75  m  anzulegen.  Sie  schließt  sich  auf  der  Station  Möckmühl  an  die  württembergische
  Bahnstrecke  Heilbronn-Osterburken  an,  zieht  sich  östlich  gegen  die  Jagst,  überschreitet
  diese  und  geht  nach  Kreuzung  der  Staatsstraße  von  Möckmühl  nach  Züttlingen  in
Schienenhöhe  am  linken  Jagstufer  aufwärts  den  Krümmungen  dieses  Flusses  folgend.  Von
km  1,6  bis  km  4,3  liegt  die  Bahn  auf  badischem  Gebiet.  Nach  dem  Wiedereintritt  in
das  württembergische  Gebiet  führt  die  Bahn  durch  die  Markungen  der  Gemeinden  Widdern,
  Olnhausen,  Pfitzhöfe,  Jagsthausen  und  Berlichingen  und  auf  dem  linken  Jagstufer
durch  die  Markungen  von  Schönthal,  Bieringen  und  Westernhausen.  Bei  km  27,4
verläßt  sie  das  württembergische  Gebiet  nochmals  und  erreicht  dieses  bei  km  28,4
auf  der  Gemeindemarkung  Marlach  wieder  auf  dem  rechten  Jagstufer.  Von  km  29,3
bis  km  37,4  liegt  die  Bahn  abermals  auf  badischem  Gebiet.  Auf  württembergischem
Gebiet  folgt  dann  noch  die  1,5  km  lange  Strecke  bis  zum  Endbahnhof  Dörzbach.  Stationsanlagen
  sind  auf  württembergischem  Gebiet  vorgesehen  für  die  Ortschaften  Widdern,
Olnhausen,  Jagsthausen,  Berlichingen,  Schönthal,  Bieringen,  Westernhausen,  Marlach
und  Dörzbach.

In  dem  Verfahren  zum  Zweck  der  Zwangsenteignung  wird  das  Unternehmer-Konsortium
  durch  den  Vorstand  der  Nebeneisenbahn  Möckmühl-Dörzbach  vertreten.

Als  Enteignungsbehörde  wird  die  Generaldirektion  der  Staatseisenbahnen  bestellt.

Unser  Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten  ist  mit  der  Vollziehung  dieser
Verordnung  beauftragt.
Gegeben  Bebenhausen,  den  24.  Juni  1899.
Wilhelm.

Sckanntmachung  des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten,
Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,
betreffend  die  Konzessionsertheilung  zum  Bau  und  Betrieb  einer  Uebeneisenbahn  von  Nürtingen
nach  Neuffen.  Vom  30.  Juni  1899.
Nachdem  vermöge  Allerhöchster  Entschließung  Seiner  Königlichen  Majestät
vom  25.  Juni  1899  der  unter  der  Firma  Württembergische  Eisenbahn-Gesellschaft  mit
dem  Sitz  in  Stuttgart  gegründeten  Aktiengesellschaft  die  Konzession  zum  Bau  und  Betrieb