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Pfennig.
Töpfe, weisse. (Porzellan, nicht Fayence.)
Weisse Töpfe kosten incl. Tectur und Signatur
das Stück
bis zu 100 Gramm
über 100 „ „ 300
300 500 „
Anmerkungen.
Anmerkung 1. Patenttropfgläser, Gläser mit Kantschukstopfen,
sowie Holadeckel mit oder ohne Korkstopfen.
Salbentöpfe aus Porzellan dürfen nur zur Berechnung kommen,
wenn sie verlangt werden oder wenn sie vermöge
der Natur des Arzneimittels nothwendig sind.
Anmerkung 2. Pulverschieber, Pulverconvolute und
weisse Töpfe dürfen bei Abgabe von Arzneien für öffentliche
Anstalten und Krankenkassen aller Art nur im Falle
besonderer schriftlicher Vereinbarung und bei thierürztlichen
Arzneimitteln, nur wenn sie verlangt werden, in
Rechnung gebracht werden.
Anmerkung 3. Für die der Berechnung zu Grunde
zu legende Grösse der Gläser, Schachteln und Töpfe gibt
das absolute Gewicht der durch sie aufzunehmenden
Arzneistoffe, ohne Rücksicht auf das spezifische Gewicht
derselben, den Massstab ab, so dass demnach z. B. für
00 Gramm Syrup, Wasser, Oel, Spiritus oder Aether stets
ein Glas zu 100 Gramm, für 50 Gramm kohlensaures
Magnesium stets eine Schachtel oder Glas mit 50 Gramm
etc. zu berechnen ist.
Anmerkung 4. Sollen Gläser oder Töpfe trockene
Substanzen aufnehmen, so wird die Grösse derselben nach
der Menge destillirten Wassers berechnet, welche sie zu
fassen vermögen.
Anmerkung 5. Wenn zur Aufnahme der Arznei mit
dem Rezepte reine Gläser, Pulverschieber, Schachteln,
Töpfe in die Apotheke gebracht oder zu wiederholter Aufnahme
der Arznei wieder mitgebracht werden, so darf für
Erneuerung des Korkes, der Tectur und Signatur die
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