Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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Die für die einzelnen Anstellungsbehörden bestimmten Papiere sind zusammenzu- 
heften und mit einem geeigneten Umschlag zu versehen, auf dessen vorderer Seite eine 
Aufschrift nach folgendem Muster anzubringen ist: 
(Bezeichnung des Truppentheils). 
Bewerbepapiere des Militäranwärters (Dienstgrad, Vor= und Zuname) 
um nachgenannte Stellen: 
Anwärterliste (Name und Sitz der Anstellungsbehörde). 
  
In den Bewerbungen selbst ist die nochmalige Aufführung der einzelnen Stellen 
nicht mehr erforderlich, es genügt vielmehr der Hinweis auf das Titelblatt. 
Die Bescheinigungen über die für einzelne Stellen vorgeschriebenen besonderen An- 
forderungen, welche an die Bewerber gestellt werden, sind im Lebenslauf bei Beurkundung 
der eigenhändigen Schrift mitanzubringen. 
20) Diejenigen Militäranwärter, welche nicht mehr im aktiven Dienst stehen (§. 10 lit. b), 
haben ihren Bewerbungen folgende Papiere beizulegen: 
à. 
——— — 
O 
* 
eine vom Bewerber selbst geschriebene Darstellung seines Lebenslaufs mit Angabe 
der Familien= und Vermögensverhältnisse, der Staatsangehörigkeit und des Zeitpunkts 
ihrer Erwerbung, sowie der Zeit, während welcher etwa die aktive Dienstleistung unter- 
brochen war, und mit der Beurkundung der eigenhändigen Schrift. Sind für einzelne 
Stellen gewerbliche Kenntnisse erforderlich, so ist im Lebenslauf auch anzugeben, auf 
welche Weise der Bewerber sich dieselben erworben hat; 
. den Civilversorgungsschein beziehungsweise im Falle des eingetretenen Verlusts 
der Urschrift desselben eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Militärbehörde; 
. den Militärpaß; 
das Führungszeugniß; 
ein militär= oder civilärztliches Zeugniß über die körperliche Tauglichkeit für 
die betreffende Stelle; 
ein von der Gemeindeobrigkeit ausgestelltes Vermögens= und Leumundszeugnif. 
Erfolgt die Bewerbung gleichzeitig bei mehreren Anstellungsbehörden, so werden an 
eine dieser Behörden die Urschriften, an die übrigen neben dem Lebenslauf (a) be-
	        
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