Volltext : Reichs-Gesetzblatt. 1876. (10)

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Reichs-Gesetzblatt.

No.  13.

Juhalt:  Erlaß,  betreffend  das  oberste  Militärgericht  für  Marinesachen.  S.  165.  —  Bekanntmachung,
betreffend  die  Erweiterung  von  Festungsanlagen.  S.  165.

 

 

 

(Nr.  1134.)  Erlaß,  betreffend  das  oberste  Militärgericht  für  Marinesachen.  Vom  23.  Mai  1876.

Auf  Ihren  Bericht  vom  14.  Mai  d.  J.  bestimme  Ich,  daß  in  Marinejustizsachen
  das  oberste  Militärgericht  die  Bezeichnung  „Generalauditoriat  der  Kaiserlichen
  Marine“  und  der  Vorsteher  deselben  die  Benennung  „Generalauditeur
der  Kaiserlichen  Marine"“  zu  führen  hat.

Berlin,  den  23.  Mai  1876.  
Wilhelm.
Fürst  v.  Bismarck.

  

An  den  Reichskanzler.
(Nr.  1135.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Erweiterung  von  Festungsanlagen.  Vom  7.  Juni
1876.

Au  Grund  des  §.  35  des  Gesetzes,  betreffend  die  Beschränkungen  des  Grundeigenthums

  in  der  Umgebung  von  Festungen,  vom  21.  Dezember  1871  (Reichs-Gesetzbl.

  S.  467)  wird  bekannt  gemacht,  daß  die  Erweiterung  der  Festungsanlagen

  von  Wesel  beziehungsweise  ihrer  Rayons  in  Aussicht  genommen  ist.
Berlin,  den  7.  Juni  1876.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Hofmann.

 

Herausgegeben  im  Reichskanzler-Amte.
Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei
(R.  v.  Decker).
Relchs-Gesetzbl.  1876.  29
Ausgegeben  zu  Berlin  den  9.  Juni  1876.