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Abgesehen von der peinlichen Lage, in welletzten
Menschen versetzt werden, ist nun «
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erwiesen, theils höchst wahrscheinlich,
— /8 solcher Füchse drei Menschen das Opfer der-1315
raufte sich auf dem Seehaus-Hof= Leonberger Oberamts,
eine mit einem auf die Hühner losgegangenen Fuchs. Den 21. Mai
r ½6 5 Uhr biß jene eine ihr vertraute Person, die Dienstmagd des Beständers,
ein bis dahin gesundes und heiteres Mädchen. Stiere und trohige
Augen, auf die Vorübergehenden gemacht, wurden bei der Kaße bemerkt,
worauf sie bei gleicher Erscheinung am folgenden Morgen getödtet wurde.
Die ärztliche Behandlung des verletzten Mädchens bonnte erst nach 24 Stunden
Statt finden. Am 35. August traten nach vorangegangenem Uebelbesinvden
die Zufälle der Wasserschen ein, worauf sie bald verschied.
Im März 1825 kamen zwei kranke Füchse zu dem Stall des Hauptmanno
Weber in Rettstall, Cantons Glarus, worin sich eine Hündin mit zwei Jungen
befand. Die Erstere hatte sich mit dem Einen dleser Füchfe herumgebissen,
wurde Anfangs Aprils von der Wuth befallen, biß ihren eigenen Herrn, die
eigenen Jungen und mehrere Hunde. Weber widersete sich jeder ürgtlichen
Behandlung. Am 9. August offenbarte sich die WMasserscheu bei demselben,
wenige Tage hierauf vollbommene Wuth, welche mit dem Tod endete.
S. Ueber das Erscheinen kranker Füchse im Canton Glarus und die
durch den Biß solcher Thiere verursachte Wurhkrankheit, von Med. D.
Streif, in dem Archiv für Thier-Heilkunde IV. Vd. zweites Heft,
Zürich, 1328.
Nach einer Mittheilung des Großherzogl. Badenschen Bezirksamts Mörsburg
an das Königl. Oberamt Tettnang brach bei einem am 27. August v. J. auf
dem Felde von einer unbekannten Kaße gebissenen Kinde, aller ärztlichen Vorsorge
ungeachtet, die Wasserschen aus. Alle Wahrscheinlichkeit läßt nach der
Anzeige eine vorherige Mittheilung der Fuchs-Krankheit auf die Kätze annehmen.