Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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theologischen Seminars in Tübingen sind auf Grund der Prüfungsordnungen für das 
humanistische Lehramt vom 21. März 1898 und für das realistische Lehramt vom 12. Sep- 
tember 1898 nach Vernehmung der Ministerialabtheilung für Gelehrten= und Realschulen 
und der evangelisch-theologischen Fakultät in Tübingen einer Abänderung unterzogen worden. 
An die Stelle derselben treten hienach folgende Bestimmungen: 
Unter den Zöglingen des evangelisch-theologischen Seminars in Tübingen wird all- 
jährlich einer dem Bedürfniß des Lehrdienstes entsprechenden Zahl, welche in der Regel 
5 bis 7 nicht übersteigen wird, Gelegenheit gegeben, sich auf ein höheres Lehramt ent- 
weder im humanistischen oder im realistischen Fache methodisch vorzubereiten. 
Die Aufnahme unter die auf ein höheres Lehramt sich vorbereitenden Seminarzög- 
linge ist je von einer besonderen Erlaubniß der Königlichen Kultministerialabtheilung für 
Gelehrten= und Realschulen abhängig und durch das Vorhandensein der erforderlichen 
Fähigkeiten bedingt. Sie ist in der Regel gleich nach der Aufnahme in das Seminar, 
beziehungsweise nach Ableistung der Militärpflicht im ersten Jahre des Seminarkurses, 
durch Meldung bei dem Seminarinspektorate nachzusuchen; die Aufnahme erfolgt zunächst 
probeweise für die Philologen auf ein Jahr, für die Realisten auf ein halbes Jahr, die- 
selbe kann aber auf dem gleichen Wege ausnahmsweise auch später während des Semi- 
narkurses nachgesucht werden, wie auch von solchen, die sie bereits erlangt haben, mit 
Genehmigung der Ministerialabtheilung für Gelehrten= und Realschulen darauf verzichtet 
werden kann. 
Während der Probezeit haben die betreffenden Zöglinge an den Uebungen des phi- 
lologischen Seminars, beziehungsweise an denen des Seminars für neuere Sprachen und 
des mathematisch-physikalischen Seminars oder wenigstens des einen der beiden letzteren 
Seminare nach den in dem betreffenden Seminar geltenden Vorschriften sich zu bethei- 
ligen. Nach Ablauf der Probezeit haben sie sich darüber zu erklären, ob sie nun definitiv 
unter die Zahl der auf das humanistische, beziehungsweise realistische Lehramt sich vor- 
bereitenden Zöglinge aufgenommen zu werden wünschen. Das Inspektorat legt die be- 
treffenden Gesuche mit seinem Gutachten über die Begabung, den Fleiß und das Ver- 
halten der einzelnen Bittsteller der Königlichen Kultministerialabtheilung zu weiterer 
Behandlung vor.
	        
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