Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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Verladegleise zu vermehren und zu verlängern, sowie die Nebenbahn Süßen—Weißenstein 
in die Station einzuführen. Die vorhandenen Dienstgebände (Verwaltungsgebände, Güter- 
schuppen und Nebengebäude) sind abzubrechen und durch größere Gebände an anderer 
Stelle zu ersetzen. Die bestehende Weichen= und Signalstellwerksanlage ist umzubauen 
und zu erweitern. Der Staatsstraßenübergang in Schienenhöhe auf der Station ist zu 
beseitigen und die Staatsstraße mittelst einer Ueberfahrtsbrücke über die Gleise zu führen. 
Die Staatsstraße ist demgemäß zu verlegen und zu ändern. 
In dem Verfahren zum Zwecke der Zwangsenteignung wird die Staatseisenbahnver- 
waltung durch die Bauabtheilung der Generaldirektion der Staatseisenbahnen vertreten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt. 
Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung dieser 
Verordnung beauftragt. 
Gegeben Bebenhausen, den 13. Juni 1900. 
Wilhelm. 
Mittnacht. Schott von Schottenstein. Pischek. Breitling. Zeyer. Weizsäcker. 
Königliche Verordnung, 
betrefsend die Ermächtigung der Hohenzollern'schen Kleinbahngesellschaft in Sigmaringen zur Er- 
werbung des für den Bau der Eisenbahnen von Cyach nach Steiten bei Haigerloch und von fKlein- 
engllingen nach Gammertingen auf würktembergischem Skaatsgebiet erforderlichen Grundeigenthums 
im Wegr der Zwangesenteignung. Vom 22. Juni 1900. 
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Auf Grund des Art. 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 1888, betreffend die Zwangs- 
enteignung von Grundstücken und von Rechten an Grundstücken (Reg. Blatt S. 446), 
verordnen Wir nach Anhörung Unseres Staatsministeriums wie folgt: 
Die Hohenzollern'sche Kleinbahngesellschaft in Sigmaringen wird ermächtigt, zum 
Zweck der Erbauung der nach der Konzessionsurkunde vom 8. Juni 1900 (Reg.Blatt 
S. 454) herzustellenden Eisenbahnen von Eyach nach Stetten bei Haigerloch und von Klein- 
engstingen nach Gammertingen auf württembergischem Gebiet diejenigen Grundstücke und
	        
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