Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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Die  vor  dem  1.  Oktober  1900  noch  nicht  abgerügten  Verfehlungen  gegen  vorgenannte
Gesetze  sind  auf  Grund  der  Strafbestimmungen  derselben  abzuurtheilen.
Unsere  Ministerien  der  Justiz  und  der  Finanzen  sind  mit  der  Vollziehung  dieses
Gesetzes  beauftragt.
Gegeben  Bebenhausen,  den  4.  Juli  1900.

Wilheln.
Mittnacht.  Schott  von  Schottenstein.  Pischek.  Breitling.  Zeyer.  Weizsäcker.

Versügung  des  Sinanzministeriums,
betrefsend  den  Vollzug  des  Bierstenergesetzes  vom  4.  Juli  1900.  Vom  5.  Juli  1900.

In  Vollziehung  des  Gesetzes,  betreffend  die  Biersteuer,  vom  4.  Juli  1900  (Reg.  Blatt

S.  542)  wird  Nachstehendes  verfügt:
Allgemeines.
S.  1.

Die  Verwaltung  der  Bierstener  liegt  unter  der  obersten  Aufsicht  des  Finanzministeriums
  dem  Steuerkollegium,  Abtheilung  für  Zölle  und  indirekte  Steuern,  ob.

Die  Geschäftsaufgaben  der  Bezirkssteuerämter  üben  die  Kameralämter,  in  der  Stadt
Stuttgart  das  Hauptsteueramt  aus.

Als  Orts=  bezw.  Grenzsteuerbeamte  sind  in  der  Regel  besondere  Beamte  aufgestellt.
In  Orten,  an  denen  sich  ein  Bezirkssteueramt  befindet,  können  die  Geschäftsaufgaben
des  Orts=  bezw.  Grenzsteuerbeamten  in  Bezug  auf  die  Biersteuer  einem  Beamten  des
Bezirkssteueramts  übertragen  werden.

Die  Orts=  und  Grenzsteuerbeamten  sind  verbunden,  täglich,  mit  Ausnahme  der
Sonn=  und  Festtage  in  den  Monaten  Oktober  bis  Februar  von  8—12  Uhr  Vormittags
und  von  2—6  Uhr  Nachmittags,  in  den  übrigen  Monaten  von  7—12  Uhr  Vormittags
und  von  2—5½  Uhr  Nachmittags  der  Abfertigung  der  Steuer=  und  Kontrollepflichtigen
sich  zu  unterziehen.  In  dringenden  Fällen  haben  dieselben  auch  außerhalb  dieser  gewöhnlichen
  Dienststunden  die  ihnen  obliegenden  Dienstgeschäfte  zu  vollziehen.  Wird  auf  Ver-