Full text: Das Deutsche Reich in gesundheitlicher und demographischer Beziehung.

II. 6. Bekämpfung der Krankheiten. 117 
Anzeigeerstattung und für die Liste der anzumeldenden Typhus- 
fälle und die Desinfektionsanweisung bei Typhus, 
B. Diphtherie. 
Hinsichtlich dieser Krankheit sind von reichsrechtlichen Massnahmen ausser der 
vom Kaiserlichen Gesundheitsamte bewirkten Herausgabe eines Diphtherie-Merk- 
blatts!), das in gemeinverständlicher Sprache eine Belehrung über die Entstehung 
und Verhütung der Krankheit gibt, die Sammlung und Bearbeitung statistischen 
Materials über den Wert des von Emilv. Behring entdeckten Diphtherieserums 
zu erwähnen. Ein günstiger Einfluss der Serumbehandlung auf den Verlauf der 
Diphtherie konnte bereits auf Grund einer die Zeit vom April 1895 bis März 1896 
umfassenden Sammelforschung über das Diphtherieheilserum?) festgestelltwerden. Mit- 
teilungen über 9581 in Krankenhäusern mit Heilserum behandelte Diphtherie- 
fälle aus dem ganzen Reiche liessen ersehen, dass „die ärztliche Behandlung der 
Diphtherie mit dem Heilserum einen wesentlichen Fortschritt auf dem Gebiete der 
Therapie bezeichnet; ein günstiger Erfolg trat bei dessen Anwendung häufiger ein als 
bei den bisherigen wissenschaftlich erprobten Heilverfahren, Die hier und da beob- 
achteten Nebenwirkungen traten im allgemeinen hinter dem Nutzen der Heilwir- 
kung zurück.“ . 
Eine andere Umfrage über die Serumanwendung, die das Kaiserliche Gesund- 
heitsamt im Jahre 1902 veranstaltet hat, richtete sich an die praktischen Arzte und 
bezog sich auf den vorbeugenden Wert des Diphtherieserums?). Das Ergebnis 
dieserSammelforschung bildete die Unterlage zu einem Vortrag, der auf dem im 
Jahre 1903 zu Brüssel abgehaltenen 13. Internationalen Kongresse ‚für Hygiene und 
Demographie von dem Mitgliede des Reichs-Gesundheitsrats, Königlich Preussischen 
Geheimen Medizinalrat Professor Dr. Löffler erstattet wurde. 
Den besten Beweis für die erfolgreiche Wirkung des Diphtherieserums liefert die 
Todesursachen-Statistik. Wie aus der Abbildung 2 auf Tafel 15 hervorgeht, ist seit 
der Entdeckung des Diphtherieheilserums die Sterblichkeit an Diphtherie und Krupp 
im Deutschen Reiche in überraschend günstiger Weise zurückgegangen. Vor der Ein- 
führung der Serumbehandlung starben im Durchschnitte der Jahre 1892/93 von je 
10000 Kindern im Alter von 1 bis 15 Jahren 37,2, nach deren Einführung im Durch- 
schnitte der Jahre 1900/01 nur noch 9,8. 
C. Influenza. 
Das bösartige Auftreten der Influenza in Deutschland während des Winters von 
1889 zu 1890 gab zu jener Zeit den Anlass, von Reichs wegen Massregeln zur tun- 
lichsten Aufklärung dieser das Volkswohl schwer schädigenden, die Zahl der Sterbe- 
fälle beträchtlich steigernden, pandemisch auftretenden Krankheit zu ergreifen, Das 
Kaiserliche Gesundheitsamt unterzog sich zunächst der Aufgabe, zuverlässige Be- 
obachtungen über die Art der Verbreitung und über die mutmasslichen Ursachen des 
äusserst heftigen Auftretens der Krankheit zu sammeln. Der Reichskanzler richtete unterm 
(0. Januar 1890 an die Regierungen der Bundesstaaten und den Statthalter in Elsass- 
Lothringen dasErsuchen, alles Material, welches ihnen über den Ausbruch und den Gang der 
damals herrschenden Influenza-Epidemie zur Verfügung stand, dem Kaiserlichen Gesund- 
heitsamte zugängig zu machen®). Insbesondere sollten folgende Punkte bei Sammlung 
der gewonnenen Erfahrungen beachtet werden: Die Zeit des ersten Auftretens der 
Intluenza in den verschiedenen Teilen des Landes; die Verbreitungsart unter besonderer 
Berücksichtigung der Hauptverkehrsstrassen (Eisenbahnen usw.); die in verschiedenen 
Gegenden beobachtete Heftigkeit und Dauer der Epidemie; etwaige Unterschiede, 
1) Verlag von Julius Springer in Berlin, °) Dieudonn6, A. Ergebnisse der Sammelforschung über das 
Diphtherieheilserum für die Zeit vom April 1895 bis März 1896. ÄrbKGA Ba. 13 8. 254. °) Ergebnisse einer 
Umfrage bei Ärzten des Deutschen Reichs, betr. die Erfolge der Schutzimpfungen mit Diphtherieserum. Zu- 
sammengestelli im Kaiserlichen Gesundheitsamte. MStMKGA Bd. 8 8, 158. *) Vgl. Veröff KGA 18% 8. 54.