118 II. 6. Bekäwpfung der Krankheiten.
welche in Bezug auf das Befallenwerden einzelner Berufs- und Altersklassen beob-
achtet worden waren; das Verschontbleiben gewisser (segenden oder Orte oder
bestimmter Berufsklassen unter Angabe etwaiger Gründe dafür; endlich die Angabe
von Vorbeugungsmitteln oder Ileilverfahren, welche sich besonders wirksam erwiesen
hätten. Das darauf im Laufe des Jahres 1890 eingegangene Material wurde im
Kaiserlichen Gesundheitsamte verarbeitet und für den unter Beifügung zahlreicher
Karten und Diagramme veröffentlichten Bericht über die Influenza-Epidemie des
Winters 1889/90 im Deutschen Reiche verwertet!).
Als dann zum zweiten Male im Winter von 1891 zu 1892 und zum dritten Male
im Winter von 1893 zu 1894 die Influenza in fast allen Staaten des Deutschen Reichs
von neuem seuchenartig ausbrach und die Gesundheitsbehörden beschäftigte, wurden
die Bundesregierungen am 22. Januar 1892 und am 7. Dezember 1893 vom Reichs-
kanzler ersucht, auch das über die neu aufgetretenen Epidemien angesammelte Material
dem Gesundheitsamte zugängig zu machen?). Die hierauf eingegangenen Berichte
wurden in zwei gleichfalls veröffentlichten Arbeiten?) verwertet, so dass über den Gang und
die Bedeutung der drei von 1889 bis 1894 im Deutschen Reiche beobachteten grossen
Influenza-Epidemien schätzenswertes Material für die interessierten Kreise beschafft
wurde. Ausserdem wurden in dem bakteriologischen Laboratorium des Kaiserlichen
(resundheitsamts Untersuchungen über den Krankheitserreger der Influenza angestellt;
ihr Ergebnis ist unter dem Titel „Untersuchungen über Influenza“ veröffentlicht worden®).
Die hinsichtlich der Influenza-Epidemie des Winters 1889/90 ge-
sammelten Beobachtungen lassen sich, wie folgt, kurz zusammenfassen:
Der Höhepunkt der in einem Orte herrschenden Epidemie wurde meist durch
ein plötzliches, beträchtliches Ansteigen der Sterbeziffer und eine gleichzeitige Ver-
mehrung der durch akute Erkrankungen der Atmungsorgane verursachten Sterbefälle
bezeichnet. Der Höhepunkt der Epidemie pflegte in den Grossstädten in die 5. oder
6. Woche nach dem ersten Auftreten der Krankheit zu fallen und dem Sterblichkeits-
maximum um eine Woche vorauszugehen. Durchschnittlich sind 40 bis 50° der
Bevölkerung Deutschlands ergriffen gewesen, im einzelnen schwankten die amt-
lich angegebenen Ziffern zwischen fi) und 90°/, der Bevölkerung. Die Sterbeziffer
stieg unter dem Einflusse der Epidemie auf das 2- bis 3-fache des zehnjährigen Mittels
hier und da noch höher. Die Verluste an Menschenleben wurden hierbei hauptsächlich —
soweit nicht Influenza als Todesursache angegeben war — durch Sterbefälle an akuten
Erkrankungen der Atmungsorgane bedingt, daneben auch durch eine Zunahme der
Sterbefälle an Lungenschwindsucht. Die Dauer der einzelnen Erkrankung schwankte
bei nicht kompliziertem Verlaufe zwischen 1 und 10 Tagen, beim Auftreten von
Komplikationen erstreckte sie sich auf mehrere Wochen bis Monate. Im Vergleich zu
den Influenza-Epidemien früherer Jahrhunderte schien diejenige vom Winter 1889/90
eine leichte zu sein. Zieht man nur die Todesfälle in Betracht, so erschienen
damals die Altersklassen von 40 und mehr Jahren am meisten gefährdet dagegen war
der Erkrankung das mittlere Lebensalter, insbesondere dasjenige vom 21. bis 30
Lebensjahre, am meisten ausgesetzt. Geschlecht und Beruf haben im allgemeinen
keinen Einfluss auf die Häufigkeit der Erkrankungen ausgeübt. Den Massener.
krankungen an einem Orte waren in der Regel zunächst vereinzelte, allmählich si h
häufende Krankheitsfälle vorangegangen, und in entsprechender Weise vollzog sich die
Verseuchung grösserer Gebiete. Sehr häufig haben sich Verkehrsbez iehun e
als die Ursache der Krankheitsverbreitung nachweisen lassen, daher erfolgte die e
meist mit einer Geschwindigkeit, welche den Verkehrsmitteln des betroffenen, L des
entsprach, So brauchte die Seuche z. B. mehrere Monate, um von Bucha “über
Aussland „sich auszubreiten, dagegen war der Westen Europas in wenigen Wochen
urchseucht, Die Übertragung des Krankheitskeims von Person zu Person
') ArbKGA Bd. 9 8 139-378. *) Vgl. Verö
9 8. 414-477 und Bd 128. 498-447. 4) Au KOA Ba, O8. DE aan 0 1008 6. 991.- 9) ArbEGA Ba,