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Recht vorbehalten, die im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen zur Einlösung
gegen Baaxzahlung det Kapitalbetrages binnen einer gesetzlich festzustellenden
Frist zu kündigen: Den Ichiuen der Schuldverschreibungen steht ein Kündigungsrecht
gegen das Reich nicht zu.)
Ich ermächtige Sie, hiea•h die weiteren Anordnungen zu befsen und die
Reichsschuldenverwaltung mit näherer Anweisung zu versehen. —-Dieser
Mein Erlaß ist durch das Reichs-Gesetzblatt zur öffentlichen senntmiß
zu bringen.
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F. N!! „NSTFT’SNN· ÊÂ ————————————.———————— — l Ni-. —. —4—
Wilbelm.
Graf von Caprivi.
An den Reichskanzler.
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4 —–. 17
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Berlin, gedre ch in der Reiche Kruckerei.