Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

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Recht  vorbehalten,  die  im  Umlauf  befindlichen  Schuldverschreibungen  zur  Einlösung
  gegen  Baaxzahlung  det  Kapitalbetrages  binnen  einer  gesetzlich  festzustellenden
Frist  zu  kündigen:  Den  Ichiuen  der  Schuldverschreibungen  steht  ein  Kündigungsrecht
  gegen  das  Reich  nicht  zu.)

Ich  ermächtige  Sie,  hiea•h  die  weiteren  Anordnungen  zu  befsen  und  die
Reichsschuldenverwaltung  mit  näherer  Anweisung  zu  versehen.  —-Dieser

  Mein  Erlaß  ist  durch  das  Reichs-Gesetzblatt  zur  öffentlichen  senntmiß
zu  bringen.

W  den  20  Ahril  iso2.

F.  N!!  „NSTFT’SNN·  ÊÂ  ————————————.————————  —  l  Ni-.  —.  —4—

Wilbelm.

Graf  von  Caprivi.
An  den  Reichskanzler.

 

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4  —–.  17

2  -
Berlin,  gedre  ch  in  der  Reiche  Kruckerei.