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Berlin, 20. April 1899.
Vorstehende Allerhöchste Ordre bringe ich zur Kenntnis der
Marine mit Nachstehendem:
Die Flagge des „Generalinspekteurs der Marine“ ist nach
dem Allerhöchst genehmigten Muster die Flagge der Admirale mit
einem schmalen roten Streifen an den vier Lieken?) umrändert.
Die Breite des Streifens ist gleich dem Abstand von Liek bis
zur gegenüberliegenden äußeren schmalen Seite des inneren schwarzen
Kreuzes. Der rote Streifen geht nicht durch das eiserne Kreuz.
Das Rot des Streifens entspricht dem in unserer Kriegsflagge.
Der Staatssekretär des Reichs-Marineamts.
Tirpitz.
Allerhöchste Ordre,
betreffend
die Derwaltung des Kiautschaugebietes.
Vom 1. März 1898.
(Marineverordnungsblatt für 1898, S. 63.)
(Auszug.)
Der Gouverneur führt innerhalb seines Dienst-
bereichs als Kommando= und Unterscheidungsabzeichen
eine Flagge wie diejenige des Gouverneurs von Ost-
afrika.) Die für letzteren in der Flaggen und Salutordnung
erlassenen Bestimmungen finden für die Flagge des Gouverneurs
im Kiautschaugebiet mit der Abweichung Anwendung, daß für
letztere, ebensowie für die Person des Gouverneurs 13 Schuß
als Salut zuständig sind, sofern nicht durch die persönliche Rang-
stellung ein höherer Salut vorgeschrieben ist.
Wilhelmshaven, den 1. März 1898.
An Bord Meines Panzerschiffes „Kurfürst Friedrich Wilhelm“.
Wilhelm.
An den Reichskanzler. (Reichs-Marine-Amt.)
*) Diese Bezeichnung dürfte nicht ganz treffend sein, weil die Flagge
nur ein Liek, und zwar an ihrer Innenseite, haben kann. Ihre Dar-
stellung folgt weiter hinten unter denen der übrigen Flaggen u. s. w.
*) Die Flagge des Gouverneurs von Ostafrika ist durch die Flaggen-
und Salutordnung für die Kaiserliche Marine vorgeschrieben.