Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1871. (5)

— 93 — 
B. im Großherzogthum Baden: 
den Hauptämtern zu Mannheim und Heidelberg an Stelle des verstor- 
benen Königlich Württembergischen Ober-Zollinspektors Schmidlin der 
bisherige Vereinskontroleur in Kiel, Königlich Württembergische Zoll- 
inspektor Hegelmaier mit dem Wohnsitz in Mannheim; 
C. im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin: 
den Hauptämtern zu Schwerin und Rostock an Stelle des in den Landes- 
dienst zurückberufenen Königlich Preußischen Ober-Revisors Großjohann 
der den Hauptämtern zu Güstrow und Neubrandenburg als Vereins- 
kontroleur beigeordnete Königlich Preußische Steuerinspektor Souchon 
unter Verlegung seines Wohnsitzes von Güstrow nach Rostock. 
  
Der Wohrsitz des, den im Königreich Bayern belegenen Haupt- 
ämtern zu Mittenwald, Pfronten, Kempten und Lindau als Vereins- 
kontroleur beigeordneten Königlich Preußischen Steuerinspektors Lehmann 
ist von Kempten nach Lindau verlegt worden. 
  
  
 
(Nr. 635.) Dem Geschäftsträger und Generalkonsul für die Republik 
Venezuela, Legationsrath v. Gülich zu Carácas, ist auf Grund des §. 1. des 
Gesetzes vom 4. Mai 1870. (Bundesgesetzbl. S. 599.) für seinen Amtsbezirk 
die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen 
von Deutschen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von 
Deutschen zu beurkunden. 
  
Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerel 
(R. v. Decker). 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.