Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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als  50  Jahren  mit  Treue  und  Eifer  ge—
leisteten  Dienste  die  Ehrenmünze  des  Ludwigs—
ordens  zu  verleihen.

Röniglich  Allerhöchste  Genehmigung  zur
Annahme  fremder  Dekorationen.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Rönigs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luit—
pold,  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,

unterm  25.  Dezember  1909  dem  Präsidenten
  der  K.  Regierung  von  Unterfranken
und  Aschaffenburg  Dr.  Karl  Ritter  von
Miller  für  den  ihm  von  Seiner  Majestät
dem  Deutschen  Kaiser,  Könige  von  Preußen,
verliehenen  K.  Preußischen  Kronen-Orden
II.  Klasse  mit  dem  Stern,

unterm  5.  Januar  1910  dem  Staatsrat
im  außerordentlichen  Dienst,  Präsidenten  der
K.  Bank  in  Nürnberg  Wilhelm  Ritter
von  Burkhard  für  das  ihm  von  Seiner
Königlichen  Hoheit  dem  Großherzoge  von
Baden  verliehene  Großkreuz  des  Großherzoglich
Badischen  Ordens  vom  Zähringer  Löwen  und

dem  Königlichen  Kämmerer  Adalbert  Freiherrn
  von  Ritter  zu  Grünstein,  Hofmarschall
  Seiner  Königlichen  Hoheit  des  Großherzogs
  von  Luxemburg  für  das  ihm  von
Seiner  Königlichen  Hoheit  dem  Großherzog
von  Baden  verliehene  Kommandeurkreuz  l.  Klasse
des  Großherzoglich  Badischen  Ordens  vom
Zähringer  Löwen  und  für  den  ihm  von  Seiner
Majestät  dem  Kaiser  von  Rußland  verliehenen
Kaiserlich  Russischen  St.  Stanislausorden
I.  Klasse
die  Bewilligung  zur  Annahme  und  zum  Tragen
zu  erteilen.

Auszug  aus  der  Adels-Matrikel
det  Königreiches.

Der  Adelsmatrikel  wurde  einverleibt:

am  31.  Dezember  1909  der  K.  Geistliche
Rat,  Hofprediger  und  Hofbenefiziat  Joseph
Ritter  von  Hecher,  Ehrenkanonikus  bei
St.  Kajetan  in  München  für  seine  Person
als  Ritter  des  Verdienstordens  der  Bayerischen
Krone  bei  der  Ritter-Klasse  Lit.  IHI,  Fol.  107,
Akt  Nr.  31584.

Notiz.
Titelblätter  und  Inhaltsverzeichnisse  des  Gesen=  und  Verordnungs--Blattes  vom  Jahre  1909

gelangten  am  15.  Januar  1910  zur  Ausgabe.