Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1872. (6)

— 91 — 
2) den Hauptämtern zu Lörrach und Lahr der Stationskontroleur, Königlich 
preußische Steuerinspeltor Habrecht in Basel unter Belassung in seiner 
Stellung zu dem Hauptamte zu Freiburg und unter Beibehaltung seines 
bisherigen Wohnsitzes, 
3) den Hauptämtern zu Carlsruhe und Baden-Baden der den Hauptämtern 
zu Mannheim und Heidelberg als Stationskontroleur beigeordnete 
Königlich württembergische Zollinspektor Hegelmaier unter Beibe- 
haltung seines Wohnsitzes in Mannheim; 
D. im Großherzogthum Hessen: 
den Hauptämtern zu Darmstadt, Offenbach und Gießen an Stelle des 
in den Landesdienst zurückberufenen Königlich preußischen Steuerinspektors 
Klostermann der Königlich preußische Steuerinspektor Sauerland mit 
dem Wohnsitz in Darmstadt; 
E. in der freien und Hansestadt Hamburg: 
dem Hauptamte zu Hamburg an Stelle des in den Landesdienst zurück- 
berufenen Königlich sächsischen Zollinspektors Krippendorf der Königlich 
sächsische Ober-Steuerkontroleur Naundorff mit dem Wohnsitz in 
Hamburg.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.