Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1872. (6)

— 402 — 
Achtes Verzeichniß 
der 
höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über 
die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militär- 
dienst berechtigt sind. 
A. Gynmasien. 
I. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. 
Das Gymnasium zu Waren. 
II. Elsaß-Lothringen. 
Das Lyzeum zu Straßburg, 
"  " " Metz, 
" " " Colmar; 
„ Kollegium zu Mülhausen, 
" " "  Buschweiler, 
"  " "  Hagenau, 
"  " " Saargemünd, 
"  " " Weißenburg. 
B. Realschulen zweiter Ordnung. 
Königreich Württemberg. 
Die Realanstalt zu Hall. 
C. Höhere Bürgerschulen. 
1) Die den Gymnasien und den Realschulen erster Ordnung in den ent- 
sprechenden Klassen gleichgestellten höheren Bürgerschulen (Militär-Ersatz- 
Instruktion vom 26. März 1868 § 154 Nr. 2d). 
Rönigreich Preußen. 
Rheinprovinz. 
Die höhere Bürgerschule zu Saarlouis.
	        
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