Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1873. (7)

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(Nr.  903.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  künftige  Veröffentlichung  der  Verzeichnisse  derjenigen
  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse
über  die  wissenschaftliche  Qualisikation  zum  einjährig  freiwilligen  Militärdienst
  berechtigt  sind.  Vom  22.  Januar  1873.

C,  wird  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht,  daß  die  Veröffentlichung
der  Verzeichnisse  derjenigen  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  gültiger
Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Oualifikation  zum  einl  freiwilligen  Militär=Hienst
  berechtigt  sind,  fortan  nicht  mehr  durch  das  Reichsgesetzblatt,  sondern  durch
das  Centralblatt  für  das  Deutsche  Reich  erfolgen  wird.

Berlin,  den  22.  Januar  1873.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Delbrück.

 

(Nr.  904.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ernennung  eines  Bevollmächtigten  zum  Bundesrathe.
  Vom  25.  Januar  1873.
A#  Grund  des  Artikels  6  der  Verfassung  des  Deutschen  Reichs  ist

von  Seiner  Majestät  dem  Deutschen  Kaiser,  Könige  von
Preußen
an  Stelle  des  Generals  à  la  suite,  Generalmajors  v.  Stiehle,
der  Staatsminister,  Generallieutenant  v.  Kameke
zum  Bevollmächtigten  zum  Bundesrathe  ernannt  worden.

Berlin,  den  25.  Januar  1873.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Delbrück.

 

Herausgegeben  im  Reichskanzler-Amte.

 

Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober--Hofbuchdruckerei
(R.  v.  Decker).