Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1873. (7)

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(Nr.  917.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Erweiterung  von  Festungsanlagen.  Vom
27.  Mär  1873.

Auf  Grund  des  §.  35  des  Reichsgesetzes,  betreffend  die  Beschränkungen  des
Grundeigenthums  in  der  Umgebung  von  Festungen,  vom  21.  Dezember  1871
(Reichs=  Gesetzbl.  S.  467)  wird  bekannt  gemacht,  daß  die  Erweiterung  der  Festungsanlagen
  von  Ingolstadt  beziehungsweise  ihrer  Rayons  in  Aussicht  genommen  ist.

Berlin,  den  27.  März  1873.

Der  Reichskanzler.
Fürst  v.  Bismarck.

 

Herausgegeben  im  Reichskanzler-Amte.
Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerel
(R.  v.  Decker).