Macedonianum 8C. — Memminger Recht. 97
Maoedo ien um Senatusconsultum: Statutenkolli=Mäkler:
Satt vosiwen abgeschlossene Geschäfte. (Preußisches
Recht.) XXII. 80. Einwirkung des Art. 14 des
Notariatsgesetzes 7 Begründung einer Mäklerlohnsforderung
desselben.
Magistratische Bedienstete: deren unstellung mit der
Klausel „auf Wohlverhalten“. XXV,
Mainzer Recht: nach demselben wird 16 —
Lemeinschst nach dem Tode wines Segatten mit den
hekindern nicht fortgesetzt. XXI, 2
Whhi N#efeusige außerordentliche
Strafen. XXIV, 359. Strafe der Miteigenthümer
einer heimlichen Malzmühle. XXIV, 401. Umwandlung
der Geldstrafen in Freiheitsstrafen in Defraudationssachen.
XXIV. 4 404. Umfang der Rechtekraft der
Erkenntnisse in Mal XXV,
449. Anfang der Berufungofeig von Mazausschlags
defraudationen. XXIII, 168. Berechnung der Revislonssumme
dabei. XXIV, 361. Kostenpunkt bei erfolgter
Freisprechang wegen Aufschlagsdefraudation. XXIII,
Meteulchkagsagefate deren Berichtigung im Konkurse.
XXI. 406.
Mandant: bessen Klagerecht aus Verträgen des Mandatars.
XXI
Mandatar: bebn Verpflichtung bei einem Aktienunternehmen.
XXII, 27. Einrede, als Mandatar kontrahirt zu
haben. Beweiclast. XXV, 60.
Mandatsprozeß bei Einzelnrichtern. XXV, 504.
Mandatum de revertendo, s. Rücktehrbefehl.
Manifestationseid: 1 keit des Kalumnieneides
bei demselben. XXVI, st der Einzelnrichter in
einer Verlassenschaftssache 2i 8, auf dessen Ableistung
zu erkennen? XXVII, 106. Die Stiefkinder können wegen
des Muttergutes ein eidliche Manifestation von dem
Überlebenden Ehemanne nicht verlangen. (Bayer. Recht.)
217.
Marrtschreiber, s. Stadtschreiber.
Mauer: Benützung einer gemeinschaftlichen. Aufbauen auf
bieselen. (Preußisches Recht.) XXIX, 269. S. auch Häuserkäufe.
Mehlausschlags, s. Lokal-Mehlaufschlag.
Mehrbezug aus früheren Diensterrhllmisel= XII, 459.
Meineis dessen Strafbarkeit bei Eidesunmündigen.“ XXI,
, 95.
M..5 0 . eer Recht: zu den Bestimmungen der Trag-7