Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände XXI bis XXX. (21a)

Macedonianum  8C.  —  Memminger  Recht.  97
Maoedo  ien  um  Senatusconsultum:  Statutenkolli=Mäkler:

  Satt  vosiwen  abgeschlossene  Geschäfte.  (Preußisches
  Recht.)  XXII.  80.  Einwirkung  des  Art.  14  des
Notariatsgesetzes  7  Begründung  einer  Mäklerlohnsforderung
  desselben.

Magistratische  Bedienstete:  deren  unstellung  mit  der
Klausel  „auf  Wohlverhalten“.  XXV,

Mainzer  Recht:  nach  demselben  wird  16  —
Lemeinschst  nach  dem  Tode  wines  Segatten  mit  den

hekindern  nicht  fortgesetzt.  XXI,  2

Whhi  N#efeusige  außerordentliche
  Strafen.  XXIV,  359.  Strafe  der  Miteigenthümer
  einer  heimlichen  Malzmühle.  XXIV,  401.  Umwandlung
  der  Geldstrafen  in  Freiheitsstrafen  in  Defraudationssachen.
  XXIV.  4  404.  Umfang  der  Rechtekraft  der
Erkenntnisse  in  Mal  XXV,
449.  Anfang  der  Berufungofeig  von  Mazausschlags
defraudationen.  XXIII,  168.  Berechnung  der  Revislonssumme
  dabei.  XXIV,  361.  Kostenpunkt  bei  erfolgter
Freisprechang  wegen  Aufschlagsdefraudation.  XXIII,

Meteulchkagsagefate  deren  Berichtigung  im  Konkurse.

  XXI.  406.

Mandant:  bessen  Klagerecht  aus  Verträgen  des  Mandatars.
  XXI

Mandatar:  bebn  Verpflichtung  bei  einem  Aktienunternehmen.
  XXII,  27.  Einrede,  als  Mandatar  kontrahirt  zu
haben.  Beweiclast.  XXV,  60.

Mandatsprozeß  bei  Einzelnrichtern.  XXV,  504.

Mandatum  de  revertendo,  s.  Rücktehrbefehl.

Manifestationseid:  1  keit  des  Kalumnieneides
bei  demselben.  XXVI,  st  der  Einzelnrichter  in
einer  Verlassenschaftssache  2i  8,  auf  dessen  Ableistung
zu  erkennen?  XXVII,  106.  Die  Stiefkinder  können  wegen
  des  Muttergutes  ein  eidliche  Manifestation  von  dem
Überlebenden  Ehemanne  nicht  verlangen.  (Bayer.  Recht.)

217.

Marrtschreiber,  s.  Stadtschreiber.

Mauer:  Benützung  einer  gemeinschaftlichen.  Aufbauen  auf
bieselen.  (Preußisches  Recht.)  XXIX,  269.  S.  auch  Häuserkäufe.


Mehlausschlags,  s.  Lokal-Mehlaufschlag.

Mehrbezug  aus  früheren  Diensterrhllmisel=  XII,  459.

Meineis  dessen  Strafbarkeit  bei  Eidesunmündigen.“  XXI,

,  95.
M..5  0  .  eer  Recht:  zu  den  Bestimmungen  der  Trag-7