Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1876. (10)

— 166 — 
Beilage C. 
Verzeichniß 
der 
in den einzelnen Bundesstaaten hinsichtlich der Kriegsleistungen der Gemeinden (§§. 3—15) 
zuständigen Behörden für: die Entgegennahme der Anmeldung von Vergütungsansprüchen 
(§§. 20, 22), die Feststellung der zu gewährenden Vergütungen (§. 33), die Entscheidung 
über Beschwerden gegen die Feststellungsverfügungen (§. 33) und die Ausstellung von 
Anerkenntnissen (§. 20). 
  
  
I. II. III. IV. V. VI. 
lfd.Nr. Die Anmeldung der  Ueber etwaige  
 Ansprüche und die zu Die Prüfung und Beschwerden 9 Die 
   gegen Anerkenntnisse 
deren Begründung Feststellung der    
Bundesstaat. beizubringend  die Feststellungs- 
 beizubringenden Ansprüche erfolgt  wird werden ausgestellt 
 Beweisstücke haben b verfügungen wird  
 entgegenzunehmen durch entschieden durch durch 
1. Preußen In den ProvinzenDie Regierungen Die Königlichen Die Regierungen 
mit Preußen, Pommern,(Landdrosteien), im Ministerien des In- (Landdrosteien) bezw. 
Lauenburg. Brandenburg, Schle. Herzogthum Lauen. nern und des Krie- das Landrathsamt zu 
sien, Posen und Sachsen burg das Landraths- ges bezw. das Mi- Ratzeburg. 
die Magistrate in den amt zu Ratzeburg. nisterium für Lauen- 
Städten, die Landräthe burg. 
auf dem platten Lande. 
In der Provinz 
Schleswig- Holstein die 
Bürgermeister in den 
Städten, die Hardes- 
und Kirchspielvögte auf 
dem platten Lande. 
In der Provinz Han- 
nover die Magistrate 
in den selbständigen 
Städten, die Amts- 
hauptmänner in den 
Amtsbezirken. 
In der Provinz 
Hessen- Nassau die Amt- 
männer im Regierungs- 
bezirk Wiesbaden, die 
Landräthe im Regie- 
rungsbezirk Kassel. 
  
  
  
  
 
	        
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