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Beilage C.
Verzeichniß
der
in den einzelnen Bundesstaaten hinsichtlich der Kriegsleistungen der Gemeinden (§§. 3—15)
zuständigen Behörden für: die Entgegennahme der Anmeldung von Vergütungsansprüchen
(§§. 20, 22), die Feststellung der zu gewährenden Vergütungen (§. 33), die Entscheidung
über Beschwerden gegen die Feststellungsverfügungen (§. 33) und die Ausstellung von
Anerkenntnissen (§. 20).
I. II. III. IV. V. VI.
lfd.Nr. Die Anmeldung der Ueber etwaige
Ansprüche und die zu Die Prüfung und Beschwerden 9 Die
gegen Anerkenntnisse
deren Begründung Feststellung der
Bundesstaat. beizubringend die Feststellungs-
beizubringenden Ansprüche erfolgt wird werden ausgestellt
Beweisstücke haben b verfügungen wird
entgegenzunehmen durch entschieden durch durch
1. Preußen In den ProvinzenDie Regierungen Die Königlichen Die Regierungen
mit Preußen, Pommern,(Landdrosteien), im Ministerien des In- (Landdrosteien) bezw.
Lauenburg. Brandenburg, Schle. Herzogthum Lauen. nern und des Krie- das Landrathsamt zu
sien, Posen und Sachsen burg das Landraths- ges bezw. das Mi- Ratzeburg.
die Magistrate in den amt zu Ratzeburg. nisterium für Lauen-
Städten, die Landräthe burg.
auf dem platten Lande.
In der Provinz
Schleswig- Holstein die
Bürgermeister in den
Städten, die Hardes-
und Kirchspielvögte auf
dem platten Lande.
In der Provinz Han-
nover die Magistrate
in den selbständigen
Städten, die Amts-
hauptmänner in den
Amtsbezirken.
In der Provinz
Hessen- Nassau die Amt-
männer im Regierungs-
bezirk Wiesbaden, die
Landräthe im Regie-
rungsbezirk Kassel.