Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1811. (6)

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welche  für  das  erstemal  elnen  Zeitraum  von  3  Jahren  räckwärts,  känftig  aber  jedcemal
mur  das  verflossene  letzte  Jahr  umfassen  sollen.  "

Da  auch  in  verschiedenen  Gegenden  des  Koͤnigreichs  schon  bfters  die  wahre  Kubpekken
  an  den  Eutern  der  Kuͤhe  bemerkt  worden;  so  sind  die  Vieheigenthümer  und  die  Ortsvorsteher
  hierauf  aufmerksam  zu  machen,  und  anzuweisen,  sobald  sich  irgendwo  dergleichen
Pocken  zelgen,  hievon  sogleich  das  Oberamt  und  den  Physicus  zu  benachrichtigen,  welcher
sodann  schicklichen  Gebrauch  davon  zu  machen,  und  von  dem  Erfolg  besondere  Relation  an
bas  Oberamt,  um  solche  hieher  einzusenden,  zu  erstatten  hat.  Stuttgart,  den  12.  Jun.
1811.  Königl.-Mediciknal-Departem.

Straf-Erkenntniße  der  Königl.  Conseriptions-Commission.

Der  Conseribirte  Johann  Bader,  von  Mietingen,  Oberamts  Wliblingen,  welcher  s#ch
durch  ein  falsches  Krankbeits-Attestat  der  dißjährigen  Musterung  entzogen  haf,  wurde  auf
vier  Wochen  zur  Festungsarbeit  verurthellt,  und  wird  nachher  mit  rojähriger  Capitulation
unter  das  Rbnigl.  Militär  eingerheilt  werden.  Stutrgart,  den  6.  Jun.  16  7.

Ebenso  wurde  der  Milltärpflichtige  Georg  Gik,  von  Schkkingen,  Oberamts  Leonberg,
wegen  eines  zum  Behuf  seines  Aufenthalts  im  Ausland  gefübrten  falschen  Certificats,  in
elne  vierwöchentliche  Festungo#arbelts-Strafe  condemnirt,  nach  deren  Erstehung  er  glelchfalls
mit  20  ähriger  Capitulatlon  unter  das  Khnigl.  Militär  assentirt  werden  wird.  Stuttgart,
den  6.  Jun.  1311.

Erkenntnisse  des  Köuigl.  Ehe-Gerichts  zu  Tübingen.
Den  5.  Jun.  1811  wurden  geschleden:

1)  Johann  Jakob  Schuhmann,  Börger  und  Bauer  zu  Frankenbach,  Heilbrenner
Oberamts,  Kl,  von  Catharlna  Elisabeth,  geb.-Gebharde  von  da,  Bekl.  ex  cap.  quasi
desert.  unter  Vergleichung  der  Kosten.

1))  Rostna  Kalser,  von  Waldenbuch,  Stuttaarter  Amts-Oberamés,  geb.  Schmidhäusser
von  da,  Kl.,  von  Georg  Friedrich  Kalser,  Bürger  und  Bäcker  von  Waldenbuch,  Bekl.
ex  cap.  desert.  malit.  unter  Verurthellung  des  Beklagten  in  die  Kosten.

5)  Jakob  Schäfer,  Bürger  und  Weingäriner  zu  Walblingen,  Kl.,  von  Anna  Barbara,
  geb.  Dobler  von  da,  Bekl.  ex  coap.  quasi  desert.  unter  Verurthellung  der  Beklagten
  in  die  Kosten.

 

Se.  Kbnigl.  Mazj.  haben  allergnädigst  geruht,  vermög  allerhbchsten  Reseripts  vom
9.  Jun.  den  Gehelmenrath  und  kandvogt,  Grafen  von  Waldburg-Zeil  auf  sein  alleruntertbänigstes
  Ansuchen  in  Rotweil  zu  belassen,  den  Landvogt  von  Freiberg  vom  milttlern
  Reckar  nach  Ulm  zu  versetzen,  und  dem  Kammerherrn  von  Stein  zum  Landvogt  am
mittlern  Reckar  zu  ernennen.