228 C. Die natlonale Entwickelung der Städte.
(20) jütische Namensformen auf · sen zu finden; unter den Vornamen
kommen Nisse (4), Jesse (6), Abel (3), Jeppe (2), dann je einmal
Tholf, Erik, Lasse, Kalle, Knut, Ebby vor; sie treten aber gegen
die niederdeutschen ganz zurück. Alle fremden Familien wie Tydeke
van Lune, Hans van Herberde (Herberghe?m), Taleke van Stade,
Hans von Zelle, Lutkenborch, Wikenberch, Kurrenhaghen, Holste
sind vom Süden her eingezogen, und kein Handwerker trägt deutlich
ein jütisches Kennzeichen mehr. Zahlreich sind vertreten Scroder
(Schneider) 8, Smit 6, Bekker 5, Suter und Schomaker 4 und 1.
Pelzer 4, je einmal Tegheler, Grapengeter, Sagher, Maler, Tymerman,
Glasmakcr, Overscherer (Tuchscherer), Murmeister, Werkmeister
u. a. Man begreift, daß bei einer solchen Bevölkerung das Stadtrecht
um 1400 niederdeutsch bearbeitet ward, daß die Ratsprotokolle,
Kämmereirechnungen und die Rollen der Ämter nur diese Sprache
reden. Als niederdeutsche Stadt nahm Schleswig damals auch alle
jene charakteristischen Merkmale der norddeutschen Städte auf; sie
stellte ihren Roland oben auf dem kaak auf dem Marktplatze auf 1),
sie richtete ihre badstuven ein, sie gründete ihre papagoiengilde,
feierte ihr maigrevenfest in derselben Weise, wie dies in Norddeutschland
Sitte war. Dieses niederdeutsche Wesen ward im 15. Jahrhundert
durch die politischen Verhältnisse immer mehr gefestigt, besonders
seitdem der Graf Adolf (VIII.) als Herzog von Schleswig
nach fast dreißigjährigem Kampfe mit Erich von Pommern auf Gottorp
seine Residenz aufschlug und sein Nachfolger Christian I. und dessen
Sohn, der Herzog Friedrich, auf dem eingeschlagenen Wege weiter
wanderten. Ganz ohne Frage haben auch König Johann und Herzog
Friedrich das niederdeutsche Recht, des men daglykes brucket, auf
Ansuchen des Rates bestätigt. Wie unter diesen Umständen das loufkbock,
welches nach urkundlichen Zeugnissen 1448, 1492, 1494, 1496.
1504 auf dem Rathause verlesen ward?), das zum erstenmal 1504
gedruckte jütische Lov in seiner ursprünglichen Sprache gewesen sein
könne, ist gar nicht abzusehen, um so mehr als längst niederdeutsche
Übersetzungen handschriftlich vorhanden waren. Dänische Gelehrte,
1) Geschichte der Stadt 169. 70, wo über den Roland die näheren urkundlichen
Angaben bemerkt sind.
2) Geschichte der Stadt Schleswig 117.