Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1876. (10)

— 268 — 
  
  
  
  
  
Betrag 
Hüür dan Darunter 
* Einnahme. * e fünsi 
5 is 1.Mer wegfallend. 
„Nark- Mark. 
1. I. Zölle und Verbrauchssteuern. 
Aus dem Zollgebiete. 
a. Einnahmen, an welchen sämmtliche Bundes- 
staaten Theil nehmen. 
1. Sölllll ... . . .. 27.679.470 
2. Rlübenzuckersteerrrrr .. . ... 10.867. 318 
3. JSalzsteuer .. . . .... .. . .. . . . .. .. .. . .. .. . . .. . .. . . . . . .. 10.027.950 — 
4. JTabackssteuer .. ......... ..... ..... .. ... . . . . . ... . . .. 197.470 
b. Einnahmen, an welchen Bayern, Württemberg 
und Baden keinen Theil haben. 
5. Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein.854.270 — 
c. Einnahmen, an welchen Bayern, Württemberg, 
Baden und Elsaß-Lotbeingen keinen Theil 
aben. 
6. Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 4.517.820 — 
Von den außerhalb der Zollgrenze liegenden 
Bundesgebieten. 
Aversa für Zölle und Verbrauchssteuern, 
7. J an welchen sämmtliche Bundesstaaten Theil nehmen .. 779.300 — 
8. n welchen Bayern, Württemberg und Baden keinen 
Theil haben (Branntweinsteur)r)r) ... 181.110 — 
9.. an welchen Bayern, Württemberg, Baden und Elsaß- 
Lothringen keinen Theil haben (Brausteuer) 94.980 –4 
Summe I (Kapitel 1) 62.199.688 — 
2. II. Wechselstempelsteuer ........... .. . . . . . 1 796.000 
Davon ab: 
a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstempel- 
steuer vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder 
35.920 4 
b) die dem Reiche erwachsenden Erhe- 
bungs- und Verwaltungskosten. 50.670 
Zusammen . . ... 86.590 – 
..... 1.709. 410 — 
  
  
  
 
	        
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