Full text : Unsere Reichsverfassung und deutsche Landesverfassungen.

56  III.  Abschnitt.  Land  und  Volk.

gleichzeitig  die  bisherige  von  der  unehelichen  Mutter  erworbene
  Staatsangehörigkeit  (s.  8§  12,  1).

III.  verheiratung.  Die  Verheiratung  mit  einem
Deutschen  begründet  für  die  Ehefrau  die  Staatsangehörigkeit
  des  Mannes.  Die  so  erworbene  Staatsangehörigkeit
verbleibt  der  Ehefrau  auch  nach  dem  Tode  des  Ehemanns
und  nach  der  Ehescheidung;  auf  die  Kinder  der  Ehefrau
aus  einer  früheren  Ehe  geht  dieselbe  nicht  über.  Die  frühere
deutsche  Staatsangehörigkeit  der  Frau  wird  durch  die  Eheschließung
  mit  einem  Deutschen  aufgehoben  (s.  §  12,  I1).

IV.  Anstellung.  1.  Eine  von  der  Regierung  oder
von  einer  Zentral=  oder  höheren  Verwaltungsbehörde  eines
Bundesstaats  vollzogene  oder  bestätigte  Anstellung  eines
Ausländers  oder  Angehörigen  eines  anderen.  Bundesstaats
im  unmittelbaren  oder  mittelbaren  Staatsdienst  oder  im
Kirchen-,  Schul-  oder  Kommunaldienst  wirkt  bezüglich  des
Erwerbs  der  Staatsangehörigkeit  wie  die  Naturalisation
(beim  Ausländer;  s.  VI)  oder  Aufnahme  (beim  Deutschen;
s.  V),  falls  nicht  ein  entgegenstehender  Vorbehalt  bei  der
Anstellung  ausgedrückt  wird.

2.  Ist  die  Anstellung  eines  Ausländers  im  Reichsdienst
erfolgt,  so  erwirbt  der  Angestellte  die  Staatsangehörigkeit
in  demjenigen  Bundesstaat,  in  dem  er  seinen  dienstlichen
Wohnsitz  hat.  Hat  er  diesen  im  Ausland,  so  erlangt  er  durch
die  Anstellung  keine  Staatsangehörigkeit,  er  kann  aber,
wenn  er  ein  Diensteinkommen  aus  der  Reichskasse  bezieht,
die  Verleihung  der  Staatsangehörigkeit  in  irgend  einem
Bundesstaat  verlangen.

V.  Aufnahme.  Mit  Aufnahme  bezeichnet  man  die
Erteilung  einer  deutschen  Einzelstaatsan  #ehörigkeit  an  einen
Deutschen  durch  die  Behörde,  also  z.  B.  die  Erteilung  der
preußischen  Staatsangehörigkeit  an  einen  Bayern.  Nach
8  7  des  Staatsangehörigkeitsgesetzes  hat  jeder  Deutsche  das