Metadata : Lehrbuch des Bayerischen Verfassungsrechts.

VI  Vorwort  zur  vierten  Auflage.

jüngsten  Vergangenheit  wissenschaftlich  zu  sichten  und  dem  Leben
zuzuführen,  mich  in  der  Lage  sehe,  zu  einer  neuen  Bearbeitung
des  baherischen  Staatsrechtes  schreiten  zu  können.  Ich  kann  es
dahin  gestellt  sein  lassen,  ob  die  Gesetzgebung  in  der  nächsten  Zeit
größere  Ergebnisse  erzielen  werde;  jedenfalls  ist  es  für  die  Theorie
und  die  Praxis  wo  nicht  unbedingt  nothwendig,  so  doch  sicher
höchst  wünschenswerth,  einmal  auch  stille  zu  stehen,  den  Blick  auf
das  Geschaffene  zu  richten  und  dasselbe  mit  dem  Alten  in  Ein—
klang  zu  setzen.  Es  dürfte  dadurch  auch  der  Zukunft  vorgearbeitet
werden,  indem  sich  bei  einer  solchen  Betrachtung  ergeben  wird,
wo  etwa  Lücken  auszufüllen  oder  Disharmonien  auszugleichen  sind.

Im  Uebrigen  habe  ich  bei  der  Bearbeitung  der  neuen  Auflage
dieselbe  Methode  befolgt,  wie  bei  den  früheren  Auflagen;  ich  will
ein  „Lehrbuch“  schreiben,  das  den  positiven  Stoff  möglichst  vollständig
  in  systematischer  Ordnung  darstellt,  die  geschichtliche  und
allgemein  wissenschaftliche  Begründung  und  Erläuterung  der  Sätze
bleibt  in  der  Regel  dem  mündlichen  Vortrage  vorbehalten.  Nur
in  einzelnen  besonders  wichtigen  und  bestrittenen  Fragen  bin  ich
von  dieser  Methode  etwas  abgewichen.  Daß  die  Darstellung  nicht
ganz  ungeeignet  erscheine,  auch  dem  Bedürfnisse  des  Pratikers
abzuhelfen,  darf  ich  aus  dem  Umstande  schließen,  daß  bereits  drei
Auflagen  des  Lehrbuchs  vergriffen  sind,  und  eine  vierte1)  nöthig
geworden  ist.  Ich  kann  nur  wünschen,  daß  diese  mit  dem  gleichen
Wohlwollen  aufgenommen  und  beurtheilt  werde,  als  die  früheren.

 

1)  Mit  Hinzurechnung  des  im  Jahre  1847  in  Würgburg  erschienenen
Leitfadens  zu  Vorlesungen  über  bayerisches  Verfassungsrecht,  der  übrigens
357  Seiten  umfaßt,  ist  vorliegende  Bearbeitung  die  fünfte  Auflage  des
bayerischen  Verfassungsrechtes.

München,  am  Tage  vor  Weihnachten  1869.

Der  Verfasser.