Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1878. (12)

  
  
Betrag 
für das 
iiee Einnahme. Etatsjahr 
5 187879. 
Mark. 
1. I. Zölle und Verbrauchssteuem. 
Aus dem Zollgebiete. 
a. Einnahmen, an welchen sämmtliche Bundes- 
staaten Theil nehmen. 
1. Zölle.... 106 550 470 
2. Rübenzuckersteuer .. 4 366 720 
3. Salzsteuer........ . . . 33 980 180 
4. Tabackster.... 941 500 
b. Einnahmen, an welchen Bayern, Württemberg 
und Baden keinen Theil haben. 
5. Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein......40 801 400 
c. Einnahmen, an welchen Bayern, Württemberg, 
Baden und Elsaß-Lothringen keinen Theil haben. 
6. Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier.... 15 945 560 
von den außerhalb der Zollgrenze liegenden 
Bundesgebieten. 
Aversa für Zölle und Verbrauchssteuern, 
7. an welchen sämmtliche Bundesstaaten Theil nehmen.... 438 760 
 8. an welchen Bayern, Württemberg und Baden keinen 
Theil haben (Branntweinsteuer).... 924 010 
9. an welchen Bayern, Württemberg, Baden und Elsaß- 
Lothringen keinen Theil haben (Brausteuer).... 378240 
Summe I (Kapitel 1) 250 326 840 
2. II. Wechselstempelsteuer 7 002 000 
Davon ab: 
a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstempel- 
euer vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder 
140 040 Mark 
b) die dem Reich erwachsenden Erhe- 
bungs- und Verwaltungskosten 208 8604 
zusammen . . . .. 348 900 
Bleiben . .. .. 6 653 100 
Summe II (Kapitel 2) für sich. 
  
  
 
	        
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