Full text : Realienbuch Nr. 3 (3)

1  Geschichte.  127

letzten  oder  die  Familie  des  Getöteten  mit
Geld  entschädigen.  Nur  dann  ist  er  nicht  haftpflichtig,
  wenn  der  Unfall  durch  eigenes  Verschulden
  des  Geschädigten  oder  durch  höhere  Gewalt,
  z.  B.  Blitzschlag,  verursacht  worden  ist.

4)  Krankenversicherungsgesetz
(1883):  Erkrankten  Arbeitern  und  Krbeiterinnen
  wird  freie  ärztliche  Behandlung  und  freie
Medizin,  sowie  vom  dritten  Tage  der  Erkrankung
  an  bis  zur  Dauer  von  13  Wochen  die
Hälfte  des  durchschnittlichen  Tagelohnes  als
Krankengeld  gewährt.  Stirbt  der  Kranke,  so
erhalten  die  Hinterbliebenen  Sterbegeld.  Iu  »
denKrankenkassenhabendieArbeiterIs;(in  ,
derRege120».-«»deSTagelohnes),dieArbeitgeber
  1,  der  Beiträge  zu  zahlen.  55%%2

5)  Unfallversicherungsgesetz  —4—
(1884):  Erleidet  ein  Arbeiter  einen  Betriebsunfall,
  so  haben  während  der  ersten  13  Wochen
die  Krankenkassen  für  ihn  einzutreten.  Don  der  14.  Woche  an  erhält  er  außer  den  Kosten  des
Heilverfahrens  eine  Rente,  bis  er  wieder  erwerbsfähig  ist.  Bleibt  der  Verletzte  vollständig  erwerbsunfähig,
  so  beträgt  die  Rente  /  seines  Arbeitsverdienstes;  stirbt  er,  so  empfängt  seine
Familie  neben  dem  Sterbegelde  eine  dauernde  Rente.  —  Die  Beiträge  werden  von  den  Krbeitgebern
  gezahlt.

In  Dreußen  sind  seit  1883  alle  Einwohner,  die  weniger  als  900  mk.  Einkommen  jährlich
haben,  von  der  Staatssteuer  befreit;  1880  wurde  das  Schulgeld  an  den  öffentlichen  VDolksschulen
aufgehoben.  (Dgl.  auch  S.  1341)

Um  die  Erinnerung  an  die  Ruhmestaten  der  Däter  auch  in  den  kommenden  Geschlechtern
  wach  zu  erhalten,  errichtete  man  das  Uationaldenkmal  auf  dem  MNiederwalde
bei  Rüdesheim,  das  im  Beisein  des  greisen  Kaisers  feierlich  enthüllt  wurde.

9.  Naiser  Wilhelms  Lebensabend.  Uaiser  Wilhelm  blieb  trotz  der  großen
Erfolge,  an  denen  sein  langes  Leben  so  reich  war,  anspruchslos  und  bescheiden.  Ein
eisernes  Feldbett  war  seine  Lagerstatt,  und  seine  Simmer  in  Babelsberg  bei  Potsdam,
wo  er  gern  im  Sommer  weilte,  zeigten  eine  schlichte  Susstattung.  In  Berlin  bewohnte
er  ein  einfaches  Gebäude  am  Opernplatze,  das  er  schon  als  PDrinz  bezogen  hatte.  In
dem  zu  ebener  Erde  gelegenen  geräumigen  Eckzimmer  erledigte  er  bis  in  sein  hohes
AKlter  hinein  die  Regierungsgeschäfte.  Mittags  um  1  Uhr,  wenn  die  Schloßwache  mit
klingendem  Spiele  vorüberzog,  pflegte  er  sich  von  seinem  Schreibtische  zu  erheben  und
an  das  Eckfenster  zu  treten.  Da  diese  Gewohnheit  bekannt  war,  sammelten  sich  täglich
zur  Mittagszeit  hunderte  von  Menschen  dem  „historischen  Eckfenster“  gegenüber,  um
den  greisen  helden  zu  sehen.  Mit  freundlichem  Gruße  erwiderte  der  alte  Kaiser  die
Buldigungen  der  Menge,  ehe  er  in  das  Simmer  zurücktrat.  —  Im  Jahre  1870  feierte
Kaiser  Wilhelm  unter  herzlicher  Teilnahme  seines  Dolkes  mit  seiner  treuen  Lebensgefährtin,
der  Kaiserin  Kugusta,  das  Fest  der  goldenen  hochzeit;  1882  wurde  sein  erster  Urenkel,  der
jetzige  Kronprinz,  geboren.  Mit  den  fröhlichen  Worten:  „Hurra,  vier  Kaiser“  empfing  er
die  freudige  Machricht.  —  Die  große  Derehrung,  die  Kaiser  Wilhelm  in  der  ganzen  Welt
genoß,  zeigte  sich  besonders,  als  er  seinen  90.  Geburtstag  feierte.  Fast  100  Fürsten  aus
Deutschland  und  vielen  andern  Staaten  kamen  in  Berlin  zusammen,  um  ihn,  den  ältesten