Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1878. (12)

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Ich ermächtige Sie, hiernach die weiteren Anordnungen zu treffen und 
die Reichsschuldenverwaltung mit näherer Anweisung zu versehen. 
Dieser Mein Erlaß ist durch das Reichs- Gesetzblatt zur öffentlichen Kenntniß 
zu bringen. 
Neues Palais bei Potsdam, den 14. Juni 1878. 
Im Allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät des Kaisers: 
Friedrich Wilhelm, Kronprinz. 
Fürst v. Bismarck. 
An den Reichskanzler. 
  
Herausgegeben im Reichskanzler- Amt. 
  
Berlin, gedruckt in der vormaligen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei (unter Reichsverwaltung).
	        
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