Volltext : Reichs-Gesetzblatt. 1878. (12)

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(Nr.  1252.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ernennung  eines  Bevollmächtigten  zum  Bundesrath.
  Vom  26.  Juni  1878.

Auf  Grund  des  Artikels  6  der  Verfassung  ist  von  Seiner  Majestät  dem
Kaiser,  Könige  von  Preußen

der  Staatsminister  und  Vizepräsident  des  Staatsministeriums  Graf
zu  Stolberg- Wernigerode

zum  Bewvollmächtigten  zum  Bundesrath  ernannt  worden.
Berlin,  den  26.  Juni  1878.

Der  Reichskanzler.

v.  Bismarck.

 

Herausgegeben  im  Reichslanzler,  Amt.

Berlin,  gedruckt  in  der  vormaligen  Geheimen  Ober-  Hofbuchdruckerei  (unter  Reichsverwaltung).