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Reichs- Gesetzblatt.
No. 26.
Inhalt: Erlaß, betreffend Abänderungen etc. der Instruktion zur Ausführung des Gesetzes über die Natural-
leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden. S. 229.
(Nr. 1262.) Erlaß, betreffend Abänderungen und Ergänzungen der Instruktion vom 2. Sep-
tember 1875 zur Ausführung des Gesetzes vom 13. Februar 1875 über die
Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden. Vom 11. Juli 1878.
Auf Ihren und des Kriegsministers gemeinschaftlichen Bericht vom 3. Juli
d. J. genehmige Ich hierdurch im Namen des Reichs die in der Anlage zu-
sammengestellten Abänderungen und Ergänzungen der Instruktion vom 2. Sep-
tember 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 261) zur Ausführung des Gesetzes über die
Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875.
Der gegenwärtige Erlaß ist nebst Anlage durch das Reichs-Gesetzblatt
zu veröffentlichen.
Potsdam, den 11. Juli 1878.
Im Allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät des Kaisers:
Friedrich Wilhelm, Kronprinz.
Fürst v. Bismarck.
An den Reichskanzler.
Reichs- Gesetzbl. 1878. 45
Ausgegeben zu Berlin den 26. Juli 1878.