XVIII Systematisches Register.
bote der Servitutenausübung kann nach Umständen nur eine Besibstörung
enthalten. sein. 218.
Deutschrechtliche Realgerechtsame. Das Gesetz
vom * Mai 1852, die Ablösung der kirchlichen Baulast betr. ist
auf die Baupflicht des Zehentberrn, soweit solche ausnahmoweise
als primäre bestehl, nicht anwendbar. 245. Zur kirchlichen Baulast.
365. Alpenweide und Waldweide. 329. Zwangsverkauf des
Anweleno mit Auosschluß des auf demselben ruhenden Forstrechts.
Rechtliche Folgen hieraus. 344. Zum Lehenrecht. Lehenveräußerung
und Lehenwerthominderung. 187. Berechtigung des Vasallen
zum Abschluß von Vergleichen. 117.
5) Pfand= insonderheit Hypothekeurecht. Zur Lehre
von der Orffentlichkeit des Hypothekenbuches. 116. Ueber die Pfändung
beweglicher Zubehörungen eines Hypothekenobjektes. 226, 241,
257, 334, 337, 359. Hypothekarische Creditcaution. Rangeinräumung
derselben, wenn solche zwar als Hypothek wirksam heworden,
die Forderung aus dem Creditverhällnisse aber wieder weggefallen
ist, erscheint als unstatthaft. 407. Verzicht auf eine Hypothek
ist nur als Verlrag (nach ersolgter Annahme) unwiderruflich.
Erlöschung der Hypothekrechte durch Eintritt des Erlöschungsgrundeg.
411. Rechte der Hypothekgläubiger nach §F. 39 der Konk.=Ordn.
und Art. 169 der Subh.-Ordn. 4. Wenn bei einer Zwangsversteigerung
der betreibende Gläubiger dem Käufer gestattet, das
für letzteren eingetragene Hypothekkapital statt Baarzahlung als
Schuld zu Übernehmen, so gilt dieß gleich einer wirklichen Zahlung
an den Gläubiger und erlischt sonach dessen Forderung gegen den
für das Hypothekkapital persönlich Haftenden. 7.
C. Oobligationenrecht.
h) Allgemeine Gegenstände. Luorum cessans. 208.
Zur Lehre von der Willenobestimmung bei Verträgen. Ergänzung
einer aus entschuldbaren Jrrthum im geringeren Betrage bezahlten
Versicherungsprämie. 28. Handlungen Drilter als Vertragsbedingung
oder Verlragsinhalt und Gegenstand eines Pönfalls. 122. Verträge
für Dritte. 124. Ein Vertrag, wodurch Jemand verpflichtet
werden soll, von Milbielen bei einer öffentlichen Versteigerung abzustehen
ist gegen die guten Sitten. 237. Ueber den Begriff des
civilrechtlichen dolus. Anwendbarkeit des Gesetzes vom 26. März
1869 über Gewährleistung bei Viehverkußerungen bei dem Negreß
gegen einen Drilten wegen dolus. Hastung der Chefrau für den
dolus des Ehemannes bei allgemeiner Gütergemeinschaft. 125.
Eviktionsleistung des Verkäufers wegen Realservitut. 173. Wirkung
der Cession der Lebensversicherungssumme. 366.
Einzelne Obligationen aus Verträgen und vertragsähnlichen
Verhältnissen. a) Kauf. Ueber Verjährung
des Anspruches auf VBiehgewährschaft. 1. Unanwendbarkeit
des Gesetzes vom 26. März 1869 über Gewährleislung bei Viehberbußerungen.
bei dem Regeh gegen einen Dritten wegen dolus.
Zur Minderungsklage. Ausschluß derselben wegen aus öf-(rt
Rechten sich ableltenden Verfügungsbeschränkungen. 223.