Full text : Blätter für Rechtsanwendung. (Neue Folge XXXVII. Band. Der gesammten Folge XLVII. Band.)

XVIII  Systematisches  Register.

bote  der  Servitutenausübung  kann  nach  Umständen  nur  eine  Besibstörung
  enthalten.  sein.  218.

Deutschrechtliche  Realgerechtsame.  Das  Gesetz
vom  *  Mai  1852,  die  Ablösung  der  kirchlichen  Baulast  betr.  ist
auf  die  Baupflicht  des  Zehentberrn,  soweit  solche  ausnahmoweise
als  primäre  bestehl,  nicht  anwendbar.  245.  Zur  kirchlichen  Baulast.
  365.  Alpenweide  und  Waldweide.  329.  Zwangsverkauf  des
Anweleno  mit  Auosschluß  des  auf  demselben  ruhenden  Forstrechts.
Rechtliche  Folgen  hieraus.  344.  Zum  Lehenrecht.  Lehenveräußerung
  und  Lehenwerthominderung.  187.  Berechtigung  des  Vasallen
zum  Abschluß  von  Vergleichen.  117.

5)  Pfand=  insonderheit  Hypothekeurecht.  Zur  Lehre
von  der  Orffentlichkeit  des  Hypothekenbuches.  116.  Ueber  die  Pfändung
  beweglicher  Zubehörungen  eines  Hypothekenobjektes.  226,  241,
257,  334,  337,  359.  Hypothekarische  Creditcaution.  Rangeinräumung
  derselben,  wenn  solche  zwar  als  Hypothek  wirksam  heworden,
  die  Forderung  aus  dem  Creditverhällnisse  aber  wieder  weggefallen
  ist,  erscheint  als  unstatthaft.  407.  Verzicht  auf  eine  Hypothek
  ist  nur  als  Verlrag  (nach  ersolgter  Annahme)  unwiderruflich.
Erlöschung  der  Hypothekrechte  durch  Eintritt  des  Erlöschungsgrundeg.
  411.  Rechte  der  Hypothekgläubiger  nach  §F.  39  der  Konk.=Ordn.
  und  Art.  169  der  Subh.-Ordn.  4.  Wenn  bei  einer  Zwangsversteigerung
  der  betreibende  Gläubiger  dem  Käufer  gestattet,  das
für  letzteren  eingetragene  Hypothekkapital  statt  Baarzahlung  als
Schuld  zu  Übernehmen,  so  gilt  dieß  gleich  einer  wirklichen  Zahlung
an  den  Gläubiger  und  erlischt  sonach  dessen  Forderung  gegen  den
für  das  Hypothekkapital  persönlich  Haftenden.  7.

C.  Oobligationenrecht.

h)  Allgemeine  Gegenstände.  Luorum  cessans.  208.
Zur  Lehre  von  der  Willenobestimmung  bei  Verträgen.  Ergänzung
einer  aus  entschuldbaren  Jrrthum  im  geringeren  Betrage  bezahlten
Versicherungsprämie.  28.  Handlungen  Drilter  als  Vertragsbedingung
oder  Verlragsinhalt  und  Gegenstand  eines  Pönfalls.  122.  Verträge
  für  Dritte.  124.  Ein  Vertrag,  wodurch  Jemand  verpflichtet
werden  soll,  von  Milbielen  bei  einer  öffentlichen  Versteigerung  abzustehen
  ist  gegen  die  guten  Sitten.  237.  Ueber  den  Begriff  des
civilrechtlichen  dolus.  Anwendbarkeit  des  Gesetzes  vom  26.  März
1869  über  Gewährleistung  bei  Viehverkußerungen  bei  dem  Negreß
gegen  einen  Drilten  wegen  dolus.  Hastung  der  Chefrau  für  den
dolus  des  Ehemannes  bei  allgemeiner  Gütergemeinschaft.  125.
Eviktionsleistung  des  Verkäufers  wegen  Realservitut.  173.  Wirkung
  der  Cession  der  Lebensversicherungssumme.  366.

Einzelne  Obligationen  aus  Verträgen  und  vertragsähnlichen
  Verhältnissen.  a)  Kauf.  Ueber  Verjährung
  des  Anspruches  auf  VBiehgewährschaft.  1.  Unanwendbarkeit
des  Gesetzes  vom  26.  März  1869  über  Gewährleislung  bei  Viehberbußerungen.
  bei  dem  Regeh  gegen  einen  Dritten  wegen  dolus.

Zur  Minderungsklage.  Ausschluß  derselben  wegen  aus  öf-(rt
  Rechten  sich  ableltenden  Verfügungsbeschränkungen.  223.