Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1878. (12)

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im  Wege  des  Kredits  zu  beschaffen  oder  vorschußweise  aus  dem
Festungsbaufonds  zu  entnehmen  sein  würden.

3.  Die  Matrikularbeiträge  sind  bis  zum  zwölften  Theil  der  durch  den
Reichshaushalts-Etat  für  das  Etatsjahr  1877/78  festgestellten
Summen  von  den  Bundesstaaten  einzuzahlen.

II.  Der  für  die  Zeit  vom  1.  April  1877  bis  31.  März  1878  festgestellte
Besoldungs-Etat  für  das  Reichsbank-Direktorium  gilt  mit  der  vorstehend
unter  I  1  bezeichneten  Maßgabe  auch  für  den  Monat  April  1878.

§.  2.

Die  in  den  §§.  3  bis  6  des  Gesetzes  vom  28.  April  1877,  betreffend  die
Feststellung  des  Haushalts-Etats  des  Deutschen  Reichs  für  das  Etatsjahr  1877/78,
(Reichs-Gesetzbl.  S.  425)  enthaltenen  Bestimmungen  über  die  Ausgabe  von
Schatzanweisungen  gelten  auch  für  den  Monat  April  1878  mit  der  Maßgabe
daß  die  Dauer  der  Umlaufszeit  der  Schatzanweisungen  den  30.  September  1878
nicht  überschreiten  darf.  §.3.

Die  nach  den  vorstehenden  Bestimmungen  für  den  Monat  April  1878  sich
ergebenden  Einnahmen  und  Ausgaben  werden  bei  den  einzelnen  Kapiteln  und
Titeln  auf  die  Einnahmen  und  Ausgaben  des  Haushalts-Etats  für  das  Etatsjahr
1878/79  verrechnet.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Kaiserlichen  Insiegel.

Gegeben  Berlin,  den  30.  März  1878.

(L.  S.)  Wilhelm.
Fürst  v.  Bismarck.

(Nr.  1226.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Prüfung  der  Thierärzte.  Vom  27.  März  1878.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  14.  März  d.  J.  den  Erlaß  von
Vorschriften  über  die  Prüfung  der  Thierärzte  beschlossen,  welche  unter  Aufhebung
aller  früheren  über  die  Prüfung  der  Thierärzte  ergangenen  Bekanntmachungen
mit  dem  1.  Oktober  1879  in  Kraft  treten  und  durch  das  Centralblatt  für  das
Deutsche  Reich  veröffentlicht  werden.
Berlin,  den  27.  März  1878.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Eck.

 

Herausgegeben  im  Reichskanzler-Amt.

Berlin,  gedruckt  in  der  vormaligen  Geheimen  Ober- Hofbuchdruckerei  (unter  Reichsverwaltung).