Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1878. (12)

  
  
  
  
  
  
  
  
Betrag 
E für das 
-i Ausgabe. Etatsjahr 
— 1878/79. 
Mark. 
C. Für Bauten, zu denen die Verkaufserlöse 
für disponibel werdende Grundstücke zur Ver- 
wendung kommen (Artikel IV Absatz 1 des Gesetzes 
vom 30. Mai 1873): 
Nichts. 
D. Zur Erweiterung von Festungsthoren und 
Thorbrücken im Interesse des Verkehrs, deren 
Kosten dem Reichs-Festungsbaufonds nicht zur Last 
fallen (Artikel IV. Absatz 2 des Gesetzes vom 30. Mai 
1873), und zwar: 
9. Zur Erweiterung des Steindammer Thores in Königs- 
berg . i. Pr.... ... 280 000 
10. Zur Erweiterung des hohen Thores in Danzig 600 000 
11. Zur Erweiterung des Potsdamer Thores in Spandau 190 000 
Summe Titel 9 bis 11 1 070 000 
Zu Festungsanlagen und Einebnungsarbeiten, 
deren Kosten dem Reichs-Festungsbaufonds nicht zur 
Last fallen, und zwar: 
12. Zur Einebnung des Forts Rauch bei der Festung Saarlouis 4 984 
13. Zur Einebnung entbehrlich gewordener Grundstücke von Bitsch 6522 
Summe Titel 12 und 13 . 54 506 
Zur Ergänzung der Magazin-, Garnison- und 
Lazaretheinrichtungen, auf Grund des Gesetzes vom 
2. Juli 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 185): 
A. Magazin-Neubauten, Bäckerei- und Mühlen- 
anlagen. 
14. Beim Proviantamt in Königsberg i. Pr. zum Neubau 
eines bombensicheren Proviantmagazins, einer bomben- 
sicheren Bäckerei mit 10 Wasserheizungsöfen und 2 Knet- 
maschinen, sowie einer Dampfmahlmühle mit 8 Gängen 
und einer Maschine von 50 Pferdekräften, nebst Woh- 
nung für das Mühlenpersonal, fünfte Räte .. . . . . . ... 120 000 
Seite ..... 120 000
	        
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