Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1878. (12)

62 — 
  
  
Betrag 
— für das 
— Ausgabe. Etatsjahr 
— 1878/79. 
Mark. 
7a. Zur Wiederergänzung der Restenfonds um den daraus in 
der Rechnungsperiode 1. Januar 1876/ 31.März 1877  zur Deckung einer 
Etatsüberschreitung bei den einmaligen Ausgaben der 
Marineverwaltung entnommenen Betrag von ... . . . .. 1542 139 
Summe Kapitel 7a für sich. 
Summe VI (Kapitel 7 und 7a) 34 580 165 
8. VII. Reichs-Justizverwaltung. 
Vergütung für die von der Stadt Leipzig zu bewirkende 
bauliche Einrichtung des für das Reichsgericht bestimmten 
Gebäudes, erste Rate . .. . .. . . . .. 35 000 
Summe VII (Kapitel 8) für sich. 
9. VIII. Rechnungshof. 
Für Revision der Kriegskosten- Rechnungen von 1870/71. 10 000 
Summe VIII (Kapitel 9) für sich. 
IX. Eisenbahnverwaltung. 
10. Ordentlicher Etat. 
1. .Beitrag zu der vom Deutschen Reich übernommenen Sub- 
vention zum Bau der Gotthard-Eisenbahn, sechste Rate 386 975 
2. Zur Erwerbung der Eisenbahn von Colmar nach Münster, 
siebente Rate. .. . . .. . . .. ... .. . . . .. . . .. . .. . . . . . . . . . .. 16 400 
  
  
  
  
403 375
	        
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