Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1879. (13)

— 223 — 
  
  
  
  
  
 Maßstab 
Nummer.  Benennung der Gegenstände. der Zollsatz. 
 Verzollung. 
 Mark. 
g) feine Holzwaaren (mit ausgelegter oder 
Schnitzarbeit), feine Korbflechterwaaren, Kork- 
stopfen, Korksohlen, Korkschnitzereien, sowie 
überhaupt alle unter d, e) f und h nicht be- 
griffene Waaren aus vegetabilischen oder 
animalischen Schnitzstoffen mit Ausnahme 
von Schildpatt, Elfenbein, Perlmutter, Bern- 
stein, Gagat und Jet; auch in Verbindung 
mit anderen Materialien, soweit sie dadurch 
nicht unter Nr. 20 fallen; Holzbronze 100 Kilogramm 30 
h) gepolsterte Möbel aller Art: 
1. ohne Ueberzug desgl. 30 
2. mit Ueberzug .. . . .. desgl. 40 
14 Hopfen.................................... 100 Kilogramm 20 
brutto 
15 Instrumente, Maschinen und Fahrzeuge: 
a) Instrumente, ohne Rücksicht auf die Mate- 
rialien, aus welchen sie gefertigt sind: 
1. musikalische .. 100 Kilogramm 30 
2. astronomische, chirurgische, optische, mathe- 
matische, chemische (für Laboratorien), 
physikalische . . frei 
b) Maschinen: 
1. Lokomotiven; Lokomobilen . .. 100 Kilogramm 8 
2. andere, und zwar je nachdem der über- 
wiegende Bestandtheil gebildet wird: 
a) aus Holz . . . . desgl. 3 
b) aus Gußeisen desgl. 3 
g) aus schmiedbarem Eisen . . desgl. 5 
d) aus anderen unedlen Metallen.. desgl. 8 
Anmerkung zu b1 und 2: 
Dampfmaschinen und Dampfkessel zur Verwendung · 
beim Schiffsbau..........·.........·............. frei 
Reichs - Gesetzbl. 1879. 45
	        
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