Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1879. (13)

— 236 — 
  
  
Maßstab 
Nummer. Benennung der Gegenstände der Zollsatz. 
 Verzollung.  Mark. 
3. Syrup .. ....... .. .. .. .. ............. ... ... . . .. 100 Kilogramm 15 
Auflösungen von Zucker, welche als solche bei 
der Revision bestimmt erkannt werden, unterliegen 
dem vorstehend unter 2 aufgeführten Eingangszolle. 
4. Melasse, unter Kontrole der Verwendung zur Brannt- . 
weinbereitung . . frei 
26 Oel, anderweit nicht genannt, und Fette: 
a) Oel: 
1. Oel aller Art in Flaschen oder Krügen. Kilogramm 20 
2. Speiseöle, als: Oliven-, Mohn-, Sesam-, 
Erdnuß-, Bucheckern-, Sonnenblumenöl 
in Fässen . desgl. 8 
3. Olivenöl in Fässern, amtlich denaturirt. . frei 
4. anderes Oel in Fässen . .. 100 Kilogramm 4 
5. Palm- und Kokosnußöl, festes desgl. 2 
b) Rückstände, feste, von der Fabrikation fetter » 
Oele, auch gemahlen frei 
c) Fette: 
1. Schmalz von Schweinen und Gänsen.100 Kilogramm 10 
2. Stearin, Palmitin, Paraffin, Wallrath, 
Wachs ..... ... . . ... .. ... . .. ... .. . . .. desgl. 8 
3. Fischspeck, Fischthran. .. . . . .. . . . . . . . . .. desgl. 3 
4. anderes Thierfett .. desgl. 2 
27 Papier und Pappwaaren: 
a) ungebleichtes oder gebleichtes Halbzeug aus 
Lumpen . . . . .. . . . . frei 
  
b) ungebleichter oder gebleichter Halbstoff zur 
Papierfabrikation aus Holz, Stroh, Esparto 
oder anderen Fasern; graues Lösch- und gel— 
bes, rauhes Strohpapier; Pappe mit Aus- 
nahme der Glanz= und Lederpappe; Schiefer- 
  
 
	        
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