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(Nr. 1324.) Bekanntmachung, betreffend die Abänderung der Instruktion über die Zusammensetzung
etc. der Sachverständigenvereine. Vom 16. Juli 1879.
Der §. 6 der Instruktion über die Zusammensetzung und den Geschäftsbetrieb
der Sachverständigenvereine vom 12. Dezember 1870 (Bundes Gesetzbl. S. 621)
ist durch eine Bekanntmachung vom 16. Juli d. J. abgeändert worden, welche
durch das Centralblatt für das Deutsche Reich veröffentlicht wird.
Berlin, den 16. Juli 1879.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
Herausgegeben im Reichskanzler-Amt.
Berlin) gedruckt in der Reichsdruckerei.