Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1879. (13)

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Ist die einzuführende Schaafwolle einer Fabrikwäsche unterzogen worden, 
so hat sich die Desinfektion auf die Emballage zu beschränken. 
§. 4. 
Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kaiserlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 29. Januar 1879. 
(L. S.) Wilhelm. 
Otto Graf zu Stolberg. 
  
Herausgegeben im Reichskanzler= Amt. 
Berlin, gedruckt in der vormaligen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (unter Reichsverwaltung).
	        
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