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unter Ziffer 11
f) Unteroffiziervorschule zu Weilburg:
für den Rendanen . . . . . . 5100 Mark.
§. 3.
Der §. 5 der Verordnung vom 16. August 1876 findet auch auf die vor-
stehend unter 5c bezeichneten Beamten Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 4. März 1879.
(L. S.) Wilhelm.
Otto Graf zu Stolberg.
(Nr. 1284.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundes-
rath. Vom 19. Februar 1879.
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung sind zu Bevollmächtigten zum
Bundesrath ernannt, und zwar:
von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige von
Preußen:
der Reichskanzler Fürst v. Bismarck,
der Vizeprasident des Staatsministeriums Graf zu Stolberg-
Wernigerode,
der Staats= und Justizminister Dr. Leonhardt,
der Staatsminister und Chef der Kaiserlichen Admiralität v. Stosch,
der Staats= und Kriegsminister v. Kameke,
der Staatsminister, Staatssekretär des Auswärtigen Amts v. Bülow,
der Staatsminister, Präsident des Reichskanzler-Amts Hofmann,
der Staatsminister und Minister des Innern Graf zu Eulenburg,
der Staats= und Handelsminister Maybach,
der Staats= und Finanzminister Hobrecht,
der Kaiserliche Oberpräsident, Wirkliche Geheime Rath v. Möller,
der Direktor im Auswärtigen Amt, Wirkliche Geheime Rath
v. Philipsborn,
der General= Postmeister, Wirkliche Geheime Rath Dr. Stephan,
der Staatssekretär im Reichs-Justizamt, Wirkliche Geheime Rath
Dr. Friedberg,
der Generaldirektor der indirekten Steuern Hasselbach,
der Ministerialdirektor im Finanzministerium Meinecke,
der Unterstaatssekretär im Reichskanzler= Amt für Elsaß-Lothringen
Herzog;