Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1879. (13)

  
  
  
Summe Titel 4 bis 8. 
C. Für Bauten, zu denen die Verkaufserlöse für dispo- 
nibel werdende Grundstücke zur Verwendung kommen 
(Artikel IV. Absatz 1 des Gesetzes vom 30. Mai 1873). 
  
Nichts. 
B t ag 
E ür das 
Ausgabe. Etatsjahr 
S 1879/80. 
Mark. 
Zu sonstigen Garnisonbauten in Elsaß-Lothringen. 
2. Erweiterungsbau des Barackenkasernements auf dem Artillerie-Schieß- 
platze bei Hagenau für ein Bataillon Fuß-Artillerie einschließlich 
des Stabes und der Offiziere eines Regiments Fuß-Artillerie 212 400 
3. Neubau einer Kaserne nebst Zubehör für ein Infanterie-Bataillon 
EELEIEEE 588 614 
Summe Titel 2 und 3. 801 014 
Zur Umgestaltung und Ausrüstung der Festun gen Cöln, 
Coblenz, Mainz, Rastatt, Ulm, Ingolstadt, Spandau, Cüstrin, 
Posen, Thorn, Danzig, Königsberg, Glogau, Neisse, Memel, 
Pillau, Colberg, Swinemünde, Stralsund, Friedrichsort, Sonder- 
burg-Düppel, Wilhelmshaven, sowie der Befestigungen der unteren 
Weser und unteren Elbe, auf Grund des Gesetzes vom 30. Mai 1873 
Artikel 1 und II (Reichs-Gesetzbl. S. 123), und zwar: 
A. Für Bauten. 
4. Fortführung der Bauten an den Festungen im Westen Deutschlands — 
Cöln, Coblenz, Mainz, Ulm und Ingolstadt . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 500 000 
5. Fortführung der Bauten an den Festungen im Osten Deutschlands — 
Spandau, Cüstrin, Posen, Thorn, Königsberg, Glogau und 
cie.................................·.....·.............·. 13 400 000 
6.5ortführung der Bauten an den Küstenbefestigungen — Danzig, 
Memel, Pillau, Colberg, Swinemünde, Stralsund, Sonderburg- 
Düppel, untere Weser und untere Elbbe . . . . . . . . . .. — 
7. Fortführung der Bauten an den Befestigungen der Kriegshäfen 
Friedrichsort und Wilhelmshagen 1 500 000 
8. B. Für Geschütze und Munitio . . . 
21 400 000 
 
	        
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