Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1903. (80)

W 4. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart, Dienstag den 3. Februar 1903. 
  
Inhalt: 
Verfügung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Abteilung für die Verkehrsanstalten, des - 
und der Finanzen, betreffend die Vergebung von Arbeiten und Lieferungen in den Departements der aus- 
r5 Angelsgenbeiten (Abteilung für die Verkehrsanstalten), des Innern und der Finanzen. Vom 
19. Januar 
Versügung der Ministerien der auswärligen Angelegenheilen, Abteilung für die Verkehreaustalten, 
des Jnnern und der Finanzen, 
betreffend die Vergebung von Arbeiten und #ieferungern in den Deparkements der auswärtigen 
Angelegenheiten (Abteilung für die Verkehrsanstalten), des Junern und der Finanzen. 
Vom 19. Jannar 1903. 
Die Behörden der Departements der auswärtigen Angelegenheiten, Abteilung für 
die Verkehrsanstalten, des Innern und der Finanzen werden hiemit angewiesen, vom 
1. April 1903 ab bei der Vergebung von Arbeiten und Lieferungen für die Zwecke 
ihrer Verwaltung die nachstehenden Bestimmungen einzuhalten. 
Stuttgart, den 19. Jannar 1903. 
v. Soden. Pischek. Zeyer.
	        
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