Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1881. (15)

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Es wird hiermit bescheinigt, daß Inhaber dieser Karte 
  
seine (Art der Fabrik oder Handlung) in unter der Firma 
als Handlungsreisender im Dienste der Firma 
 · besitzt. 
in      steht, welche eine (Bezeichnung der Fabrik oder Handlung) 
daselbst besitzt. 
Ferner wird, da Inhaber für Rechnung dieser Firma und außerdem nach- 
  
folgender Firma (Art der Fabrik oder Handlung) 
in 
Waarenbestellungen aufzusuchen und Waarenankäufe zu machen beabsichtigt, 
  
bescheinigt, daß für den Gewerbebetrieb vorgedachter Firmen- im hiesigen Lande 
die gesetzlich bestehenden Abgaben zu entrichten sind. 
Bezeichnung der Person des Inhabers: 
Alter: 
Gestalt: 
Haare: 
Besondere Kennzeichhen. 
Unterschrift: 
  
  
Anmerkung. Von den Doppelzeilen wird in das Formular, welches dafür den entsprechenden 
Raum zu gewähren hat, die obere oder untere Zeile eingetragen, je nachdem es den Ver- 
hältnissen des einzelnen Falles entspricht. 
  
Zur Beachtung. 
Inhaber dieser Karte ist ausschließlich im Umherziehen und ausschließlich für 
Rechnung der vorgedachten Firmen berechtigt, Waarenbestellungen aufzusuchen und 
Waareneinkäufe zu machen. Er darf nur Waarenmuster, aber keine Waaren mit 
sich führen. Außerdem hat er die in jedem Staate giltigen Vorschriften zu beachten. 
  
 
	        
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