Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1881. (15)

 
                              — 13 — 
20 .Der Verwaltungsrath der Gebäudebrandversicherungsanstalt. 
21. Die Landgestütskommission. 
22 .Die Stadtdirektion Stuttgart und die Oberämter. 
23. Das Ministerium des Kirchen- und Schulwesens. 
24. Die Kultministerialabtheilung für Gelehrten- und Realschulen. 
25. Das evangelische Konsistorium. 
26. Die General-Superintendenten. 
27. Der evangelische Feldpropst. 
28. Der katholische Kirchenrath. 
29. Das bischöfliche Ordinariat in Rottenburg. 
30. Die israelitische Oberkirchenbehörde. 
31. Der akademische Senat, das akademische Rektoramt und das akademische 
Kanzleramt der Universität Tübingen. 
32. Die Direktion der land- und forstwirthschaftlichen Anstalt in Hohenheim. 
 
33. Die Direktion der Thierarzneischule. 
34. Die Direktion des Polytechnikums 
35. Die Direktion der Baugewerbeschule. 
36. Die Kommission für die gewerblichen Fortbildungsschulen. 
37. Die Kommission für die 
höheren Mädchenschulen. 
38. Die Kommission für die Erziehungshäuser (Waisenhäuser, Taubstummen- 
und Blindenanstalten). 
39. Die Direktion der wissenschaftlichen Sammlungen des Staates. 
40. Die Direktion der Kunstschule. 
41. Die Direktion der Kunstsammlungen des Staates. 
42. Das Konservatorium der vaterländischen Kunst- und Alterthumsdenkmale. 
43. Die Direktion der Staatssammlung vaterländischer Kunst= und Alterthums- 
denkmale. 
44. Das Finanzministerium. 
45. Die Domänendirektion. 
46. Die Forstdirektion. 
47. Der Bergrath. 
48. Die Oberrechnungskammer. 
49. Die Staatskassenverwaltung. 
50. Das Steuerkollegium. 
51. Die Katasterkommission. 
52. Das statistisch-topographische Büreau.
 
             V. Großherzogthum Baden. 
 1. Das Staatsministerium. 
 2. Das Ministerium des Großherzoglichen Hauses und der Justiz. 
 3. Das Ministerium des Innern. 
 4. Die vier Landeskommissäre. 
 5. Der Oberschulrath. 
 6. Der engere Senat der Universität Heidelberg. 
 7. Der Senat der Universität Freiburg. 
  
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