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glaube also, auch ihnen und selbst denen, die einer anderen
Konfession angehören, ist doch das Gebot der Nächstenliebe,
das Gebot der Wohltätigkeit auch in ihrer Konfession ein
vorherrschendes. Ich sehe daher nicht ein, mit welchem
Recht wir für unsere gesamten Privathandlungen die Gebote
des Christentums, lebendig oder fossil, anerkennen und
sie gerade bei den wichtigsten handlungen, bei der wichtigsten
Betätigung unserer Pflichten, bei der Teilnahme an
der Gesetzgebung eines Landes von 45 Millionen in den
Hintergrund schieben wollen und sagen: Hier haben wir
uns daran nicht zu kehren. Ich meinerseits bekenne mich
offen dazu, daß dieser mein Glaube an die Kusflüsse unserer
geoffenbarten Religion in Gestalt der Sittenlehre vorzugsweise
bestimmend für mich ist und jedenfalls auch für die
Stellung des Raisers zu der Sache, und daß damit die Srage
von dem christlichen oder nicht christlichen Staate gar nichts
zu tun hat. Ich, der Minister dieses Staates, bin Christ
und entschlossen, als solcher zu handeln, wie ich glaube, es
vor Gott rechtfertigen zu können.“
Den Umfang und praktischen zielpunkt dieser christlichen
Sozialpolitik fixiert am besten die Reichstagsrede
vom 9. Mai 1884 46): „Geben Sie dem arbeiter das Recht
auf rbeit, solange er gesund ist, geben Sie ihm GArbeit,
solange er gesund ist, sichern Sie ihm pflege, wenn er krank
ist, sichern Sie ihm Versorgung, wenn er alt ist — wenn Sie
das tun und die Opfer nicht scheuen, und nicht über Staatssozialismus
schreien, sobald jemand das Wort „AHltersversorgung“
ausspricht, wenn der Staat etwas mehr christliche
Fürsorge für die Krbeiter zeigt, dann glaube ich, daß