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XVII. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen.
1. Das Ministerium (Gesammtministerium).
2. Das Ministerium, Erste Abtheilung (Departement für Hof-, Militär- und
auswärtige Angelegenheiten).
3. Das Ministerium, Abtheilung des Innern (Departement für die innere
Verwaltung)
4. Das Ministerium, Finanzabtheilung.
5. Das Ministerium, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.
6. Der Kirchenrath für rein geistliche und kirchliche Angelegenheiten.
7. Das Ministerium, Justizabtheilung (Departement für die Justiz mit Ein-
schluß der im Gebiete derselben vorkommenden Gnadensachen).
XVIII. Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont.
1. Der Landesdirektor.
2. Die Kreisamtmänner.
3. Das Konsistorium zu Arolsen.
XIX. Fürstenthum Reuß älterer Linie.
1. Die Landesregierung.
2. Die Kommisston zur Verwaltung der Staatsschulden.
3. Das Konsistorium.
XX. Fürstenthum Reuß jüngerer Linie.
1. Das Ministerium.
2. Die Abtheilungen des Ministeriums: für das Innere, für die Justiz, für
Kirchen- und Schulsachen, für die Finanzen.
XXI. Fürstenthum Schaumburg-Lippe.
Die Regierung.
XXII. Fürstenthum Lippe.
1. Das Kabinetsministerium.
2. Die Regierung.
3. Das Konsistorium.
XXIII. Freie und Hansestadt Lübeck.
1. Der Senat.
2. Das Stadt- und Landamt.
3. Das Polizeiamt.
XXIV. Freie Hansestadt Bremen.
1. Der Senat bezw. dessen Kanzlei (Regierungskanzlei).
2. Die Senatskommissionen für die einzelnen Verwaltungszweige.
3. Die Polizeidirektion.
4. Der Landherr.