Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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b)  Sprenggelatine.

Die  Sprenggelatine  stellt  eine  bernstein=  bis  braunfarbige,  durchscheinende,  gummiartige
Masse  mit  90—93  %  Nitroglyzerin  und  7—10  %  Kollodiumwolle  vor.  Gegen  Stoß,
Schlag  und  Reibung  ist  sie  beträchtlich  weniger  empfindlich  als  Gurdynamit.  Sie  wird
durch  Feuchtigkeit  weitaus  weniger  als  Gurdynamit  beeinflußt.  Bei  Aufbewahrung  unter
Wasser  nimmt  sie  nach  einiger  Zeit  an  der  Oberfläche  ein  milchigtrübes  Aussehen  an.
Die  Sprenggelatine  wird  namentlich  zu  Sprengungen  unter  Wasser  verwendet.  Da  bei
der  Explosion  von  Sprenggelatine  nicht  nur  die  Wirkung  des  Nitroglyzerins,  sondern  auch
die  der  Kollodiumwolle  zur  Geltung  kommt,  überragt  die  Sprenggelatine  die  Sprengkraft
aller  anderen  Dynamitsorten.

c)  Gelatinedynamite.

Die  Gelatinedynamite  stellen  gelatinierte  Gemische  von  Nitroglyzerin  und  Kollodiumwolle
vor,  denen  noch  Zumischpulver  aus  Natron-,  Kali=  oder  Ammonsalpeter  mit  Holzmehl  und
Soda  beigegeben  sind.  Sie  stellen  brotteigähnliche,  der  Sprenggelatine  an  Elastizität  nachstehende
  Massen  vor.  Durch  den  Gehalt  an  Salpeterarten,  besonders  an  Natron=  und
Ammonsalpeter,  sind  sie  gegen  Feuchtigkeit  nicht  unempfindlich,  doch  sind  Gelatinedynamite
auch  bei  nassen  Bohrlöchern  verwendbar.

Gelatinedynamite  stellen  zur  Zeit  die  verbreitetsten  Dynamitsorten  vor.  Durch  verschiedene
  Mischungsverhältnisse  von  gelatiniertem  Nitroglyzerin  und  Zumischpulver  kann  die
Brisanz  der  Gelatinedynamite  nach  Belieben  geändert  werden.

3.  Die  handhabungssicheren  Sprengstoffe.

Für  die  Verwendung  bei  Sprengarbeiten  kommen  folgende  2  Gruppen  von  handhabungssicheren
  Sprengstoffen  in  Betracht:

a)  Schwarzpulverähnliche  handhabungssichere  Sprengstoffe,  die  als
Ersatz  des  Schwarzpulvers  dienen  und  nicht  unter  das  Gesetz  vom  9.  Juni  1884  fallen,
so  daß  ihr  Besitz  und  ihre  Verwendung  nicht  von  einem  Erlaubnisschein  abhängig  ist.

Vergleiche  E#O  Anlage  C  I  A  1.  Gruppe  Buchst.  d.

Die  schwarzpulverähnlichen,  handhabungssicheren  Sprengstoffe  weisen  verschiedene  Zusammensetzungen
  unter  Verwendung  von  Natron=  und  Kalisalpeter  auf.  Gegen  Schlag,
Stoß  oder  Reibung  sowie  gegen  die  Einwirkung  von  Flammen  sind  diese  Sprengstoffe
verhältnismäßig  unempfindlich.  Sie  verbrennen  mit  ziemlich  lebhafter  Flamme,  verpuffen
jedoch  nicht  wie  das  Schwarzpulver.  Die  Sprenggase  sind  für  die  Atmungsorgane  weniger
belästigend  als  die  des  Schwarzpulvers.  Doch  sind  diese  handhabungssicheren  Sprengstoffe
gegen  Feuchtigkeit  empfindlicher  als  Schwarzpulver.